Im Gespräch mit Irene Mihalic

Im September dieses Jahres habe ich mich im Bundestag mit Irene Mihalic und Daniel Elfendahl getroffen. Irene Mihalic ist innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Obfrau im Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“. Daniel Elfendahl ist der Leiter des Büros der Bundestagsabgeordneten, auch er wohnt den Sitzungen des Untersuchungsausschusses regelmäßig bei. Das tatsächliche politische Gewicht der infolge vieler offener Fragen eingesetzten Untersuchungsprozesse kann zu diesem Zeitpunkt allenfalls erahnt werden.

Zielsetzung des Untersuchungsausschusses ist es Abläufe und Zusammenhänge des Terroranschlags zu klären. Die Untersuchung eines Sachverhalts in dessen Umfeld Bundesnachrichtendienste aktiv waren, gestaltet sich jedoch als schwierig und die im Vorfeld versprochene „lückenlose“ Aufklärung der Affäre Terroranschlag Breitscheidplatz zu gewährleisten, erweist sich vor diesem Hintergrund als Herausforderung. Denn das erfolgreiche Zusammentragen von Bruchstücken eines realistischen Gesamtbildes erfordert einen starken Willen und sehr viel Geduld. Nicht alle Puzzleteile passen zueinander und einige sind inhaltlich so widersprüchlich, dass sie mit den realen Abläufen der Ereignisse grundsätzlich nicht übereinstimmen können. Welches dieser Puzzleteile dann in das Gesamtbild eingefügt wird, hängt vom Kontext vorheriger Erkenntnisse ab und lässt darüber hinaus viel Platz für Spielräume. Auf dieser Grundlage den Rechtsstaat zu verteidigen stellt eine Herausforderung dar, der sich jedes Mitglied der Untersuchungsausschüsse individuell stellen muss: Es ist ein schmaler Grat zwischen dem Vertrauen in die Sinnhaftigkeit der eigenen Arbeit und dem Schutz der damit verbundenen persönlichen und politischen Integrität und der Alternative einer sehr viel bequemeren Kapitulation vor politischen Missständen.

Regelmäßig wird versucht, die Verantwortung für Fehler auf die Kriminalämter der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin einzugrenzen. Mangelnde Zentralisierung, finanzielle und vor allem auch personelle Engpässe werden als Gründe für behördliches Versagen aufgeführt. Diesen Zuständen soll die Politik nun mit den durch die Untersuchungsausschüsse gewonnenen Erkenntnissen entgegenwirken. Aber das Bild isoliert handelnder Mitarbeiter von Landesämtern widerspricht nicht nur der technischen Ausstattung und dem strukturellen Aufbau der untersuchten Behörden, es widerspricht auch gesetzlichen Grundlagen. Denen zufolge hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz bei den im Vorfeld des Terroranschlags erfolgten Ermittlungsarbeiten eine federführende Rolle übernehmen müssen. Das Amt war zwar im Umfeld des Attentäters aktiv, doch über Amri selbst und dessen bereits im Jahr 2015 behördlich erfassten Absichten und Bestrebungen eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen, will die Bundesbehörde, die mit der Sammlung und Auswertung von Informationen beauftragt ist, erst „im Nachgang“ informiert worden sein. Diese Version schützt das Bundesamt für Verfassungsschutz vor weiterführenden Untersuchungen im Fall Amri. Aber auch der Umstand, dass Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss inhaltlich widersprüchliche Aussagen machen, blieb bislang ohne Konsequenzen.

Zwei, die diese Unvereinbarkeiten hinterfragen, sind Irene Mihalic und ihr Fraktionskollege Konstantin von Notz. Die promovierte Kriminologin Irene Mihalic, arbeitet mit ihrem Kollegen Konstantin von Notz an einer Strukturreform für den Bereich der Nachrichtendienste. Denn aufgrund ihrer aktuellen Struktur ist die Arbeit von Nachrichten- und Geheimdienste zurzeit kaum nachvollziehbar, was mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtstaats nicht vereinbar ist. Und durch den Terroranschlag Breitscheidplatz und die in den anschließenden Untersuchungsprozessen gewonnen Erkenntnisse wurde erkenntlich, dass die Notwendigkeit struktureller Reformen der untersuchten Behörden nie dringlicher war. Zahlreiche Versäumnisse, operative Inkohärenzen und vorsätzliche Eingriffe in die im Vorfeld des Terroranschlags eingetretenen Abläufe legen Schlussfolgerungen nahe, die eine ausschließliche Nachlässigkeit im Behördenhandeln fragwürdig, wenn nicht sogar unwahrscheinlich erscheinen lassen. Meine Frage, ob eine Vorsätzlichkeit im Behördenhandeln im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Terroranschlags ausgeschlossen werden kann, verneint die Abgeordnete. Auch wisse man weiterhin nicht, auf wessen Anweisung die Bundespolizei den zum damaligen Zeitpunkt als Gefährder eingestuften Amri aus einem Fernreisebus in Baden-Württemberg entfernt und dabei im Juli 2016 bewusst davon abgehalten hatte das Land zu verlassen. Damals hatte man Amri dem Ravensburger Amtsgericht überstellt –allerdings als völlig unbescholtenen Asylantragsteller, als ein „unbeschriebenes Blatt“. So war der Amtsrichter Matthias Grewe gezwungen, den späteren Attentäter trotz zahlreicher Straftaten, die sich Amri zuvor während der Observationsmaßnahmen hatte zuschulden kommen lassen und über die verschiedene Ämter bis ins Detail informiert gewesen waren, nach zwei Tagen wieder zu entlassen. Behördenangaben zufolge tauchte der Gefährder kurz darauf unter.

Mit einem Sammelverfahren hätte man den Terroristen ohne Weiteres für einen längeren Zeitraum „aus dem Verkehr ziehen“ können. Auch hätte man Amri durch eine Nutzung dessen biometrischer Daten jederzeit ausfindig machen und ihm dezentralisiert die vorhandenen strafrechtlich relevanten Informationen zuordnen können. Aber eine solche Maßnahme sei „politisch nicht gewollt“ gewesen, wie ein Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagte. Die Nutzung zeitgemäßer technischer Ausstattungen scheinen sich Nachrichtendienste vorzubehalten –und die wollen die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und deren weitreichende Implikationen für Politik und Gesellschaft um keinen Preis offenlegen. Nach außen mitgeteilt wird nur Offensichtliches und eben dass, was sich nicht vermeiden lässt. Und das ist nicht viel.

Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz lassen sich durch behördenfremde Amtsträger grundsätzlich nicht überprüfen. So wird während der Sitzungen der Untersuchungsausschüsse auch immer wieder deutlich, wie wenig Kenntnis auch Abgeordnete mit der höchsten Geheimhaltungsstufe über technische Möglichkeiten und Arbeitsweisen der Bundesnachrichtendienste besitzen. Entsprechende Kenntnisse sind aber erforderlich, um die Aktivitäten der Dienste effektiv einordnen und zurückverfolgen zu können. Der Forderung nach Geheimhaltung bundesnachrichtendienstlicher Ämter wird Vorzug geleistet vor dem Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung des größten innenpolitischen Skandals der Bundesrepublik. Das ist bedauerlich, denn vielleicht würde sich durch die „lückenlose Aufklärung“ des auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlags eine vollkommen neue Perspektive der bundesweiten Lage der inneren Sicherheit und der dafür tatsächlich bestehenden Risiken erschließen. Auch die Frage, wie viel Kontrollmöglichkeiten über die Bürger eines Rechtsstaats eine Demokratie verträgt und die Öffentlichkeit intransparenten Sicherheitsbehörden einzugestehen bereit ist, bleibt unbeantwortet. Denn in der Politik werden zu wenig Stimmen laut die diese Frage stellen. Eine dieser Stimmen jedoch ist Irene Mihalic.

 

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