Bundestag: 53. Sitzung parlamentarischer Untersuchungsausschuss Terroranschlag Breitscheidplatz

Am 16. Mai 2019 fand die 53. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses des in Berlin verübten Terroranschlags statt. Während dem öffentlichen Teil der Sitzung hatten zwei Zeugen des Bundeskriminalamts ausgesagt, der Kriminalhauptkommissar S. und die Kriminaldirektorin Julia Pohlmaier. Die Vernehmung eines Beamten des Bundesnachrichtendienstes war auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingeschränkt worden.

Die erste Aussage an diesem Tag machte der Kriminalhauptkommissar. Dessen Angaben zufolge war es einer Nachlässigkeit der tunesischen Behörden zuzuschreiben, dass der spätere Attentäter Anis Amri nicht habe identifiziert werden können. Dabei habe der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts in Tunis der tunesischen Interpolstelle und dem polizeilichen Nachrichtendienst DSE mehrfach Lichtbilder und Fingerabdrücke des als Gefährder angesehenen Asylbewerbers weitergeleitet. Neu ist sie nicht, diese Erklärung für das Ausbleiben der Abschiebung des späteren Attentäters. Plausibel ist sie jedoch auch nicht: bereits im Oktober 2016 hatten die tunesischen Behörden Staatsbürgerschaft und Identität des späteren Attentäters bestätigt.

Parallel zu den nachrichtendienstlichen Identifizierungsprozessen um den damals dreiundzwanzigjährigen Tunesier hatte das Zentrale Ausländeramt in Köln Passersatzpapiere für den Asylbewerber beim tunesischen Generalkonsulat angefordert. Noch einen Tag vor dessen Identifizierung durch die Behörden in Tunesien habe das Generalkonsulat jedoch bestritten, dass Anis Amri tunesischer Staatsbürger sei. Auf der sachlichen Grundlage, dass man der Abschiebung des späteren Attentäters mit Hochdruck zugearbeitet habe, scheint die Frage, warum die im Oktober 2016 in Tunesien gewonnenen Erkenntnisse nicht unmittelbar zu dessen formeller Identifizierung und anschließender Abschiebung geführt hatten vollkommen unerklärlich. Auch warum das tunesische Generalkonsulat nach der Identifizierung Amris nicht mit den in Tunesien gewonnen Erkenntnissen konfrontiert wurde und weshalb kein zweiter Antrag für die Beschaffung der Passersatzpapiere des späteren Attentäters erfolgt war bleibt weiterhin völlig unklar.

Als „relativ gut aufgeklärt“ bezeichnet die Zeugin Pohlmaier den in Berlin verübten Terroranschlag dennoch. Als stellvertretende Polizeiführerin in der Besonderen Aufbau Organisation (BAO) „City“ hatte die Zeugin über mehrere Monate die Vorgeschichte des Terroranschlags untersucht. Befragt wird die 49-jährige Kriminaldirektorin des Bundeskriminalamts zu den Ermittlungsvorgängen um eine mögliche Terrorzelle um Amri, zur mehrstündigen Aussetzung der Fahndungssofortmaßnahmen nach dem Terroranschlag und eben ihrer Einschätzung zum Stand der Untersuchungen des um den in Berlin verübten radikalislamischen Terroranschlag.

Dabei betont die Zeugin, dass sie der Ansicht sei, dass es sich bei Amri um einen Einzeltäter gehandelt habe und der Attentäter nicht, wie zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnisse es nahe gelegt hatten, als Teil einer Terrorzelle oder eines Netzwerkes einzustufen sei. Er habe die am Berliner Friedrich-Krause-Ufer abgestellten LKWs nur ablaufen und dabei in der Hoffnung einen steckenden Schlüssel zu finden „abklinken“ müssen. Das Zustandekommen des auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Attentats sei allen bisherigen Erkenntnissen zum Trotz dem Eintritt eines unwahrscheinlichen Zufalls zuzuordnen.

Während der Pause spreche ich die Zeugin an. Da ich neben zwei Tatzeugen des Terroranschlags stehe, erkundigt sich Pohlmaier nach meiner Person. Als ich mich als Journalistin zu erkennen gebe bricht die Kriminaldirektorin das Gespräch sofort ab und verweigert alle weiteren Auskünfte. Mit Journalisten spreche sie grundsätzlich nicht sagt die ansonsten fast schüchtern wirkende Zeugin mit Nachdruck[1]. Ihrer Haltung der Presse gegenüber hatte Pohlmaier auch während der Vernehmung Ausdruck verliehen: auf eine polizeiliche Fahndung nach dem Täter habe man bewusst verzichten wollen weil dieser bewaffnet war. „Denn“, so betont die Zeugin, „irgendetwas sickert dann immer an die Presse durch.“

Die Presse, die über Kompetenzen verfügt auch nachrichtendienstlich verschlüsselte Kommunikation abzufangen, skrupellos genug wäre diese in Umlauf zu bringen und grundsätzlich eine durch Unwissenheit geschützte Öffentlichkeit gefährdet. Den Angaben der Zeugin zufolge habe man die Öffentlichkeit eher vor der Presse als vor einem bewaffneten Terroristen schützen müssen. Dabei hatte Axel Kühn, der auch beim Bundeskriminalamt im Bereich des Staatsschutzes als Kriminaldirektor tätig ist, noch am 14. Juni 2018 ausgesagt, dass Bereichen des Staatsschutzes durch das Police Working Group on Terrorism (PWGT)-System eine „besonders gut verschlüsselte Kommunikation“ zur Verfügung gestellt würde[2].

Der bewaffnete Täter konnte sich indes ungehindert über mehrere Tage durch den öffentlichen Raum bis nach Italien bewegen. Dabei hatte er unter anderem in Amsterdam stationiert –und obwohl man in den vor dem Eintritt des Berliner Terroranschlags geführten Ermittlungsverfahren eine „optische und akustische Wohnraumüberwachung“ des Umfeldes des späteren Attentäters durchgeführt hatte, bleibt auch der Fluchtweg des Attentäters weiterhin unklar. Verwunderlich ist die Angabe dass der Fluchtweg des Attentäters nicht zurückverfolgt werden könne auch darum, weil mittels biometrischer Datenabgleiche die Bewegungen von Personen im öffentlichen Raum bis ins Detail nachvollzogen werden können.

Die Monate vor dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz entstandenen Fotos des Amri-Vertrauten Ben Ammar, das letzte gemeinsame Treffen am Abend vor dem Terroranschlag und ein am Tattag offen abgestellter LKW und verschiedene weitere Hinweise die auf eine längerfristige Planung des Attentats hindeuten, hatte man dem Zufall zuordnen wollen und auf dieser Grundlage auch die Ermittlungen geführt. Demzufolge habe Amri am Vorabend keine Handlungsabsichten mit Ben Ammar austauschen können. Insofern hatte man Ben Ammar weder als Komplize noch Zeuge zu handeln und konnte, nachdem der Amri-Vertraute direkt nach dem Attentat für zehn Tage untergetaucht war, in einem beschleunigten Verfahren nach Tunesien abgeschoben werden[3].

Trotz der zahlreichen Unstimmigkeiten bezeichnet die Kriminaldirektorin die eigene Arbeit vor dem Untersuchungsausschuss als „richtig gut“. Warum sie sich an diesem Tag vernehmen lassen müsse, dass betont die Zeugin, könne sie sich nicht erklären.

 

Autorin: Sarah Körfer

 

[1] Während der Vernehmung hatte die Kriminaldirektorin so leise gesprochen, dass man ihr akustisch nur schwer hatte folgen können. Dabei machte sie einen hilflosen Eindruck der selbst oppositionelle Abgeordnete dazu veranlasst hatte die gestellten Fragen behutsam zu formulieren und auch bei Unstimmigkeiten auf weitere Nachfragen zu verzichten.

[2]Quelle: Deutscher Bundestag; „Im Bundestag notiert: Police Working Group on Terrorism,“ veröffentlicht am 11.6.2013: https://www.bundestag.de/presse/hib/2013_06/06-255870

[3]Die Oberstaatsanwältin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft Eva-Maria Tombrink hatte während der 55. Sitzung des Untersuchungsausschusses allerdings angegeben, dass keine andere Abschiebung so schnell abgewickelt worden war wie die von Ben Ammar. Die Frage, wer bei diesem Vorgang Druck auf die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ausgeübt hatte, bleibt ungeklärt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.