80. Sitzung des UA. im Deutschen Bundestag

Während der 80. Sitzung des Untersuchungsausschusses, die am 13. Februar 2020 stattfand, sagten während der öffentlichen Zeugenvernehmung sowohl der Erste Polizeikommissar Thomas Meier der Bundespolizeiinspektion Stuttgart, ein Sachbearbeiter des Ausländeramts Kleve und ein Vertreter des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus.

Um 17:47 Uhr stellt sich der Zeuge C.H. mit den Worten „Ich bin leitender Regierungsdirektor beim BND“ vor. Der 56-jährige, der während dieser Sitzung als vierter Zeuge aussagen wird, erscheint mit einem Rechtsbeistand und gibt an, den Terroristen Anis Amri erst am 20.12.2016 bewusst wahrgenommen zu haben. Ohnehin habe seine Behörde als Auslandsgeheimdienst sich nicht eingehend mit Amri befassen müssen. Der Fall sei unter „Federführung der Polizei“ gehandelt worden sagt der Zeuge, davon abgesehen, „weil es im Schwerpunkt ein Inlandsfall war, hätte „die hauptsächliche Verantwortung des Falls beim Bundesamt für Verfassungsschutz“ als Inlandsnachrichtendienst gelegen. Weiterhin gibt der Zeuge an, dass Amri „IS-Kontakte“ hatte und ein „unspezifisches Projekt“ geplant hätte auf das die Behörde unter anderem durch die Informationen aus Rabat hingewiesen worden sei.

Einen weiteren zentralen Aspekt bei der Zeugenvernehmung stellt mit einem Handy aufgenommenes Videomaterial dar in dem der Attentäter wenige Wochen vor dem Anschlag mit Terror droht. Der deutsche Auslandsgeheimdienst hatte das Bundeskriminalamt erst im März 2017 über dessen Existenz in Kenntnis gesetzt. Der Zeuge gibt an, dass auch der BND selbst das Videomaterial erst nach dem Terroranschlag erhalten habe –geschickt worden seien die Videos „von einem ausländischen Partner“. Weiter führt der Zeuge fort, dass dem BKA „wegen der Herkunft des Videos (durch einen ausländischen Partner) Verwendungseinschränkungen auferlegt“ worden seien. Eines der Videos hatte Anis Amri mit einer Handfeuerwaffe gezeigt. Mitglieder des Untersuchungsausschusses gehen davon aus, dass es sich dabei um die Waffe handelte, mit der Amri am 19. Dezember 2016 den polnischen LKW-Fahrer Luksz U. erschossen hatte.

Der Zeuge gibt an, dass die Auswertung der Videos durch seinen Bereich erfolgt sei, dafür seien die Videos zunächst bewertet worden. Dabei sei seine Behörde zu der Einschätzung gekommen, dass das Videomaterial „nicht ermittlungsrelevant“ gewesen sei. „Das BKA hatte festgestellt, dass das Anschlagsziel schon lange vorher ausgekundschaftet worden war“ sagt der Zeuge weiter aus. Der hinweisgebende Partner habe „klar gemacht“ sagt der Zeuge, „dass das Videomaterial auf keinen Fall gerichtsverwertbar sei“. Er, der Regierungsdirektor beim BND, wisse nicht, „wie die Daten von dem Hinweisgeber erhoben wurden.“

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