Wer hat am 19. Dezember 2016 den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert?

Bisherige Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse die im Zusammenhang mit dem bislang schwersten in der Bundesrepublik Deutschland verübten Terroranschlag eingesetzt wurden, stellen die Öffentlichkeit vor mehr Fragen als sie beantworten bislang beantworten konnten.

Nicht nur wird die „Einzeltätertheorie“, der zufolge der 23-jährige Tunesier Anis Amri den am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlag ohne die Mithilfe Dritter begangen haben soll immer unwahrscheinlicher, fragwürdig ist inzwischen selbst die unmittelbare Täterschaft eines Mannes, auf dessen Person sowohl die Planung als auch die Ausführung des bislang schwersten in der Bundesrepublik Deutschland verübten Terroranschlags hatten eingegrenzt werden sollen. Anis Amri, so hieß es zunächst, sei ein „einsamer Wolf“ gewesen, ein Gelegenheitstäter dessen Gefährlichkeit man im Vorfeld des Terroranschlags nicht habe ermessen können.

Gegen die Theorie, dass der 23-jährige Tunesier den mit 25 Tonnen Baustahl beladenen Sattelschlepper mit Auflieger durch den abendlichen Hauptverkehr und schließlich in den Weihnachtsmarkt hatte steuern können, spricht auch die Tatsache, dass der vermeintliche Täter keine Routine in der Führung eines Schwertransporters hatte. Vielmehr ist fraglich, ob Amri in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt je einen PKW geführt hat.

Als 18-jähriger hatte Amri zwar einen Kleinlaster in Tunesien gestohlen und war dort von einem Gericht in Kairouan zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Den fahrtechnischen Anforderungen, einen mit 25 Tonnen Baustahl beladenen Sattelschlepper reibungslos durch das hohe Verkehrsaufkommen eines urbanen Ballungszentrums zu führen, war Amri jedoch zweifelfrei nicht gewachsen.

Kurz nachdem Amri in Italien eingereist war, wurde der zum damaligen Zeitpunkt 18-Jährige am 23. Oktober 2011 in Catania inhaftiert und verbrachte anschließend vier Jahre in Italien im Gefängnis. Aufgrund seiner dortigen Radikalisierung wurden auch die italienischen Sicherheitsbehörden bald auf ihn aufmerksam.

Im Zeitraum nach Amris Ankunft in der Bundesrepublik im Juli 2015 bis zur Verhinderung seiner Ausreise Ende Juli 2016 (bis Juni 2016 war Amri durch deutsche Sicherheitsbehörden observiert worden) ist nichts darüber bekannt, dass Amri einen Sattelzug befördert hätte noch das Amri im Führen eines Sattelschleppers unterwiesen wurde. Aber auch wenn dies der Fall gewesen, wäre die Beteiligung Dritter an dem bislang schwersten Terroranschlag islamistischer Hintergründe in der Bundesrepublik Deutschland dadurch bestätigt.

 

Veröffentlicht am 18. Juni 2020

Autorin: Sarah Körfer

 

welt online, Dieses Dokument beweist, dass Italien Amri ausweisen konnte, veröffentlicht am 22.01.2017, aufgerufen am 18.06.2020: https://www.welt.de/politik/ausland/article161414016/Dieses-Dokument-beweist-dass-Italien-Amri-ausweisen-konnte.html

 

 

 

 

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