Zunehmende Zweifel an sicherheitspolitischen Entscheidungen des BMI

Eine „lückenlose Aufklärung“ der Zusammenhänge des in Berlin verübten Terroranschlags ist trotz bisheriger konkreter Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse noch weit entfernt.

Denn was zunächst wie das Zufallsprodukt der durch eine kontroverse Flüchtlingspolitik ausgelösten Krise der inneren Sicherheit dargestellt worden war, entwickelt sich zunehmend zum größten politischen Skandal der wiedervereinten Bundesrepublik Deutschland.

Die parlamentarische Aufarbeitung der in diesen Zusammenhängen geführten Ermittlungsverfahren verdeutlicht einen angespannten Rechtsstaat und eine in ihren Fundamenten gespaltene Sicherheitsarchitektur.

Längst hat sich der Schwerpunkt verlagert von einer Reihe vermeintlicher Ermittlungspannen auf den sich abzeichnenden Konflikt traditioneller Polizeiarbeit und darin verankerter Prinzipientreue und der vorwiegend technisch ausgerichteten Arbeitsweise von in den Sachverhalt involvierten Bundesbehörden und deren ausländischer Partner.

Davon ausgenommen sind die inländischen Nachrichtendienste des Maghreb. Deren Vertreter hatten Monate vor dem Terroranschlag erfolglos versucht Verbindungspersonen des Bundeskriminalamts vor der Gewaltbereitschaft einer in Deutschland verorteten Islamistenzelle und des darin aktiven tunesischen Staatsbürgers Anis Amri zu warnen.

Doch auf deutscher Seite blieb es still. Statt die „marokkanischen Hinweise“ weiterzuleiten und zielführend zu verwerten, wurde selbst der Vertrauensmann eines inländischen Ermittlungsverfahrens, der vor dem als Gefährder höchster Priorisierung gehandelten Amri und dessen konkreten Anschlagsplänen gewarnt hatte, ausgebremst und durch Vertreter des Bundeskriminalamts diskreditiert.

Am 12. Dezember 2019 hatte der Kriminalhauptkommissar M. des LKA NRW während der 72. Sitzung des Untersuchungsausschusses ausgesagt, dass ihm ein Mitarbeiter des BKA mitgeteilt hatte, dass die in Polizeikreisen als besonders verlässlich geltende Quelle VP01 entsprechend der Anweisungen politischer Vertreter des Bundesinnenministeriums „kaputtgeschrieben“ und „aus dem Spiel genommen“ werden sollte. In diesen Zusammenhängen genannt worden war der Name des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière.

In späteren Sitzungen hatten Beamte des BKA versucht die Aussage des Zeugen M. zu dementieren, jedoch hatte die Oberstaatsanwältin Claudia Gorf den Wahrheitsgehalt der Angaben des Zeugen M. vor dem Untersuchungsausschuss im Januar dieses Jahres unterstützt.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Landesvertretungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ein ausgesprochenes Interesse daran haben, die Vernehmung des wichtigen Zeugen VP01 durch den bundesparlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verhindern.

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