Widersprüche bei der Beweissicherung

Bislang durch das Bundeskriminalamt abgegebenen Erklärungen zufolge sendete der mutmaßliche Attentäter Anis Amri aus dem Innenraum des Tatfahrzeugs Sprachnachrichten mit einem HTC-Handy. Das Handy, mit dem kurz vor dem Terroranschlag Sprachnachrichten mit eindeutigen Inhalten wie „ich sitze in der Karre“ und „Bruder, bete für mich“ versendet worden waren, stellt eines der bedeutendsten Beweisstücke dar, mit denen die Urheberschaft des bislang schwersten in der Bundesrepublik verübten Terroranschlags auf einen zum Tatzeitpunkt dreiundzwanzigjährigen Einzeltäter eingegrenzt werden sollte.

Ungeklärt bleibt dabei vor allem die widersprüchliche Auffindungssituation des Handys, das dem vermeintlichen Attentäter Anis Amri zugeordnet werden konnte: bei der Sicherstellung hatte das Handy in der Stoßstange des schwer beschädigten Tatfahrzeugs geklemmt. Ballistisch ausgeschlossen ist, dass das Handy durch den Aufprall durch die zerschlagene Windschutzscheibe des LKW direkt in dessen Stoßstange katapultiert wurde.

Nach einer Erklärung zu dieser weiteren Auffälligkeit aufgefordert, weicht der während der 97. Sitzung des bundesparlamentarischen Untersuchungsausschusses aussagende BKA-Beamte M. G. aus: „ist es wichtig?“ Der „kriminalistische Mehrwert“ der Auffindungssituation des zentralen Beweisstückes sei „sehr gering“ findet der Zeuge. Viel wichtiger sei die Eindeutigkeit von übereinstimmenden Bewegungsdaten, Fotos und Fingerabdrücken auf der SIM-Karten Halterung, mit der das Handy dem vermeintlichen Attentäter eindeutig habe zugeordnet werden können.

Das Zustandekommen der Auffindungssituation des Handys des Tunesiers in der Stoßstange des Tatfahrzeugs versucht der Zeuge durch das mögliche Mitwirken einer Drittperson zu erklären: vielleicht, sagt der Zeuge, sei das Handy absichtlich in der Stoßstange des Tatfahrzeugs abgelegt worden. Jedoch erscheint die Vorstellung, dass ein Zivilist im chaotischen Szenario eines Terroranschlags ein Handy auffinden und es gezielt in der Stoßstange des Tatfahrzeugs platzieren könnte, ebenso abwegig wie unglaubhaft.

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