Einladung zur Unterstützung einer freiheitspolitischen Reform der Bundesverwaltung: Präventionsmaßnahmen gegen missbräuchliche Anwendungen moderner Technologien

Berlin, 1. November 2021

Einladung zur Unterstützung einer freiheitspolitischen Reform der Bundesverwaltung: Präventionsmaßnahmen gegen missbräuchliche Anwendungen moderner Technologien

Und die unbedingte Sicherstellung des Nutzens für eine freie Gesellschaft bei deren Anwendung auf bundesbehördlicher Ebene

 

Die schwerwiegende internationale sanitäre und humanitäre Krise, die Anfang des Jahres 2020 durch das SARS-CoV2 ausgelöst wurde, hat unsere Politik nicht nur vor neue Aufgaben gestellt. Sie hat in ihren Grundzügen dazu beigetragen, bereits vorhandene politische Handlungserfordernisse zusätzlich zu verdeutlichen.

Die durch den zunehmend beschleunigten Prozess der Globalisierung gesteigerten Ansprüche an unseren politischen Umgang mit modernen Technologien wurden dabei mit besonderem Nachdruck in den Fokus öffentlicher Interessen gerückt.

Die Aspekte des intensivierten Einsatzes zum Teil neuer und zum Teil angepasster Technologien umfassen sehr unterschiedliche Bereiche wie den der Kommunikation, die in ihrer Digitalisierungsentwicklung durch das Pandemiegeschehen eine beispiellose Beschleunigung erfahren hat. Auch medizinische Aspekte wie der Umgang mit genetischen Vakzinen und der Förderung deren gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz um die Voraussetzung für deren effiziente Anwendung zu schaffen, gehören zum Spektrum der sich entwickelnden Anforderungen des zeitgemäßen politischen Umgangs mit modernen Technologien.

Allerdings entstanden durch die sich intensivierenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf wesentliche Aspekte des kollektiven und privaten Lebens auch zunehmend Forderungen an einer Bestärkung der Verhältnismäßigkeit in der Vertretung der Interessen einer freien Gesellschaft im Handeln staatlicher Regierungen. Die Folge ist ein wachsender gesellschaftlicher Partizipationsdrang an politischen Entscheidungsprozessen.

Die Erfahrung der letzten Legislaturperiode hat deutlich gemacht, dass nur eine Regierung, die sich selbst den Anforderungen politischer Transparenz und Offenheit stellt, in einer demokratisch ausgerichteten Gesellschaft das notwendige Vertrauen schaffen kann, um sich den Herausforderungen der Zeit mit den erforderlichen Mitteln stellen zu können. In einem Panorama zunehmender politischer Divergenzen können nur auf der Basis von Transparenz und politischer Nachhaltigkeit universelle Ziele umgesetzt werden.

Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sind konkrete Modernisierungsmaßnahmen in der Struktur der bundeseigenen Verwaltung.

Anstatt jedoch die mit dem fortschreitenden Digitalisierungsprozess korrelierenden Ansprüche auf Offenheit und Transparenz im Regierungshandeln zu berücksichtigen, wurde während der letzten Legislaturperiode insbesondere die Innenpolitik in zentralen Bereichen zunehmend undurchsichtig gestaltet.

Bevor die während der letzten Legislaturperiode artikulierten innenpolitischen Pläne wie die der Führung eines langfristigen und weitreichenden Konfliktes in den Phänomenbereichen politischer Extremismus und islamistischer Terrorismus konkretisiert werden und zu unverhältnismäßigen Kompetenzbündelungen und einem strukturellen Ausbau des beauftragten Ressorts beitragen dürfen, besteht vorrangig der politische Anspruch auf:

  • der Einrichtung einer eigenständigen bundesbehördlichen Kontrollinstanz mit den erforderlichen rechtlichen und technischen Kompetenzen um die Lage der inneren Sicherheit objektiv beurteilen zu können
  • dem Ausbau, der Entwicklung und der konkreten Umsetzung technisch und rechtlich effektiver Kontrollen über den gezielten Einsatz von Überwachungstechnologien entsprechend den Interessen und dem politischen Auftrag einer freien und sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft (deren Ansprüche auf politische Selbstbestimmung als Teil einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie mit dem zunehmenden Einsatz moderner Überwachungstechnologien schneller schwinden würde als der Permafrost in den nächsten fünfzig Jahren bei gleichbleibenden Parametern ökologischer Beeinflussung durch die Großindustrie)
  • einer objektiven Beurteilung grundsätzlicher Verträglichkeit sicherheitspolitisch angestrebter Maßnahmen mit den universellen Zielen einer freien Gesellschaft.

Es handelt sich nicht nur darum, einen rechtstaatlichen Gegendruck zu schaffen zur innenpolitischen Aufrüstung der letzten Jahre. Die zentrale Aufgabenstellung besteht darüber hinaus in der Richtlinienführung und der Sicherung einer zielführenden und nachhaltigen Verwendung gegenwärtiger und zukünftiger Technologien als Ausdruck der politischen Interessen einer modernen und freien Gesellschaft innerhalb eines politisch autonomen Staates.

Voraussetzungen für eine freie Gesellschaft sind:

  • eine verfassungsverträgliche und nachhaltige Politik der inneren Sicherheit
    • mit den erforderlichen Kompetenzen objektiver Kontrollinstanzen für eine objektive Einschätzung bestehender sicherheitspolitischer Handlungsräume unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Überwachungstechnologien und deren Verwendung (und den diesem Aufgabenbereich entsprechenden kriminal-technischen Abteilungen) und
  • der Schutz ziviler Interessen in der Beilegung internationaler Konflikte:
    • Mitwirkung bei der Ausarbeitung internationaler Friedensverträge mit besonderer Berücksichtigung der Existenz aktueller militärischer Technologien und CBRN-Waffen und unter der besonderen Berücksichtigung des Zerstörungspotentials besagter Technologien und mit der strikten Zielsetzung eine militärische Austragung internationaler Konflikte unter allen Umständen auszuschließen.

Um den politischen Anforderungen der Gegenwart ein verhältnismäßiges Gewicht zu verleihen, ist die Schaffung eines neuen und eigenständigen Ressorts in der bundeseigenen Verwaltung erforderlich. Auftrag ist die explizite Sicherung gesamtgesellschaftlicher Interessen bei der Anwendung moderner Technologien.

Die Ausrichtung dieser Aufgabenstellung in Form eines eigenen Geschäftsbereichs begründet sich auf:

  • der Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Vertretung gesamtgesellschaftlicher Interessen im Regierungshandeln
  • der Richtlinienkompetenz der Bundesrepublik Deutschland als einwohnerstärkstem Staat der Europäischen Union

Der neue Aufgabenbereich sollte die bestehenden Ressorts wie das des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Gesundheit (unter anderem) ergänzen.

Das neue Ressort sollte darüber hinaus erweiterte Partizipationsmöglichkeiten schaffen und die engere Einbindung von Universitäten und fachlich relevanten Organisationen und Nichtregierungsnetzwerken strukturell fördern.

Aufgrund der expliziten Komponente konkreter Friedenssicherung und deren systematische Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Europäischen Union und des internationalen Staatenverbundes kann dieses Projekt im Kontext staatlicher Richtlinienpolitik auf internationale Unterstützung zählen.

Sarah Körfer

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