Antwortschreiben der Abgeordneten des Bundestages

Eine Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN antwortete folgendermaßen (empfangen am 4. Mai 2017):

Liebe Frau Körfer,
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vielen Dank für Ihre mail zur in der Tat völlig unterbelichteten Rolle der Geheimdienste im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Berlin am 19. Dezember 2016. Gerne möchte ich Ihnen – auch im Namen meiner KollegInnen – darauf antworten.  Ich habe mich in diesem Zusammenhang immer schon über das laute Schweigen des Verfassungsschutzes und des Präsidenten gewundert, der ansonsten keine Gelegenheit auslässt, die wichtige Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bei der Beobachtung und Bekämpfung des gewaltbereiten Islamismus zu betonen. Leider weigern sich die Fraktionen der Koalition bisher konstant, die Causa Anis Amri durch einen Untersuchungsausschuss aufarbeiten zu lassen, wahrscheinlich weil ihnen bewusst ist, dass ein Untersuchungsausschuss die Rolle der Geheimdienste und der  Abläufe im Gemeinsamen Terror Abwehrzentrums (GTAZ) näher beleuchten würde. Wir als Grüne Fraktion haben eindeutig erklärt, dass wir einen solchen Untersuchungsausschuss für unausweichlich hielten. Vielleicht können Sie ja – da Sie anmerkten Mitglied einer der großen Volksparteien zu sein, deren Fraktionen ja die Bundesregierung tragen – einmal bei Ihrer Parteispitze nachfragen, warum sie einen Untersuchungsausschuss in dieser wichtigen Angelegenheit nicht wollen.
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Abschließend möchte ich Ihnen gerne noch unsere sicherheitspolitische Konzeption ans Herz legen, die wir als Grüne Fraktion so im Januar beschlossen haben:
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Mit freundlichen Grüßen
[…]
 
Meine Antwort an Frau […]:
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Liebe Frau […],
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Vielen Dank für Ihre Antwort und den Link zur sicherheitspolitischen Konzeption: Im Fraktionsbeschluss der Bundestagsfraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 11.01.2017 zum Thema Innere Sicherheit wird ein sachlicher,  multiperspektivischer Ansatz vertreten.
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Im Gegensatz dazu waren die vielfach erfolgten, medienorientierten politischen Reaktionen, denen die Bezeichnung „symbolpolitischer Placebos zur Beruhigung der Öffentlichkeit“ durchaus gerecht wird, leider die Regel und bestanden in der Hauptsache aus Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, das subjektive Sicherheitsempfinden zu steigern.
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In dieser Sache war aus politischer Sicht bislang auch sicherlich kein Blumentopf zu holen, daher ist jede bisher erfolgte Bemühung um eine vollständige Aufklärung des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 und um das Erwirken nachhaltiger Schritte zur Wiederherstellung und den Ausbau der inneren Sicherheit, als unbedingtes Zeichen politischer Integrität zu werten.
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende Frau […].
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Mit freundlichen Grüßen
Sarah Körfer

 

Ein Abgeordneter der CDU vertrat folgende Meinung zu dem Thema (empfangen am 15. Mai 2017):

Sehr geehrte Frau Körfer,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich über Ihre Sorgen über mögliche Versäumnisse deutscher Behörden bei der Aufarbeitung des Terroranschlags in Berlin am 19. Dezember 2016 informieren.

Ich bin voll und ganz bei Ihnen, dass wir uns immer wieder die Frage stellen müssen, wie terroristische Anschläge verhindert werden können. Dazu gehört auch, die Zusammenarbeit der Behörden zu verbessern und menschliche Fehlentscheidungen bestmöglich zu verhindern. Der Bundestag hat ein Parlamentarisches Kontrollgremien für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Er überwacht damit den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Gremium zu informieren und Fragen zu beantworten. Auf Länderebene gibt es vergleichbare Gremien. Wenn sich herausstellt, dass Mitarbeiter Fehler begehen oder ihre demokratische Haltung zweifelhaft ist, wird dem natürlich nachgegangen. Der gerade offengelegte Fall eines terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten zeigt das ja auch. Es ist aus meiner Sicht aber falsch, deshalb die gesamte Kommunikation aller sicherheitsrelevanten Behörden in die Öffentlichkeit zu bringen, um damit deren demokratische Gesinnung offenzulegen. Denn die Frage ist: Wem nützt das? Letztlich doch hauptsächlich den Terroristen selbst.

Vielmehr setze ich auf Vertrauen, dass die ganz große Mehrheit der Menschen auch in unseren Behörden das Beste für unser Land wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Antwortschreiben an Herrn Dr. […] vom 23. Mai 2017:

Sehr geehrter Herr Dr. […],

vielen Dank für Ihre Antwort. Zweifellos verfolgen Terroristen mit ihren brutalen Mitteln eigene Ziele und Absichten. Auf die Frage, wem außer den Terroristen das nutzt, gibt es leider eine Reihe von Antworten. Auch ich würde mir wünschen und nur allzu gerne Ihre Auffassung darüber teilen, dass jeder Vertreter unserer Behörden und damit auch die Behörden selbst, als eigenständig arbeitende Institutionen, ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgen.
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Aber ob man mit dieser Perspektive auch eine realistische Auslegung der Fakten und vor allem auch bestimmter Entwicklungen, die sich durch den Terroranschlag am 19. Dezember 2016 auf dramatische Weise abgebildet haben, erhält, ist fraglich. Denn Fakt ist, dass behördliche Mitarbeiter und damit auch die entsprechenden Institutionen als Ganzes aufgrund ihrer Konstitution eigene Ziele verfolgen. So verhält es sich zumindest im privaten Wirtschaftssektor und die Auffassung, dass es sich in staatlichen Institutionen anders zu verhalten habe, entspricht einem Wunschdenken.
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Was mich auch gleich zu Ihrer Frage führt, wem außer den Attentätern selbst terroristische Anschläge nutzen könnten: Die Infragestellung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik beinhaltet sowohl einen erwiesenen Kompetenzzuwachs als auch einen Zuwachs finanzieller Mittel einiger dem Bundesministerium des Innern unterstellten Behörden. Damit wäre die Frage nach dem möglichen Nutzen beantwortet.
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Mit dem Hintergrund terroristischer Aktivitäten argumentieren dieselben Institutionen auch für die unbedingte Geheimhaltung ihrer Arbeitsweise, was sie für die Öffentlichkeit und damit auch für die Führung neutraler Untersuchungen und der öffentlichen Rechtsprechung sehr schwer zugänglich macht. Da sich die Geheimdienste damit weitestgehend dem Zugriff neutraler Instanzen und der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen können, stellt dieser Sachverhalt einen weiteren Nutzen für die betroffenen Behörden dar. Die Kontrollmechanismen der Geheimdienste sind verschachtelt und daher für die Öffentlichkeit schwer zugänglich. Das Risiko der Vertuschung von Aktivitäten, die öffentlichen Interessen wiedersprechen, ist somit gegeben und wurde im Fall Amri sehr deutlich.
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Andererseits hat der Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A., den Sie in Ihrer Antwort erwähnen, in erster Linie gezeigt, dass die bürokratischen Vorgänge, mit denen Anträge Asylsuchender in Deutschland bearbeitet werden, lückenhaft sind. Abgesehen davon ist bei der Bundeswehraffäre zu berücksichtigen (auch wenn es hier inzwischen Hinweise zur Existenz einer Terrorzelle gibt), dass sich der Sachverhalt auf die isolierte Handlung Einzelner bezieht und nicht jeder Mitarbeiter der Bundeswehr stellvertretend für die Bundeswehr als deutsches Exekutivorgan handelt. Das zeigen die Bemühungen der Bundeswehr zur Aufklärung dieser Affäre sehr deutlich. Es ist auch nicht die Arbeitsweise der Bundeswehr, aufgrund derer die Solidität der demokratischen Strukturen in Deutschland in Frage gestellt werden sollten.
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Mit freundlichen Grüßen
Sarah Körfer
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