Anfrage beim Vorsitzenden des PKGr: Klärung der Verantwortlichkeiten Deutscher Nachrichtendienste beim Terroranschlag in Berlin

Sehr geehrter Herr Binninger,

vielen Dank für Ihre sachliche und zugleich umfassende Antwort auf meine Anfrage vom 25. April 2017.

Zu den von Ihnen gemachten Angaben habe ich dennoch ein paar ergänzende Fragen, die sich vornehmlich auf die Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums beziehen. Am 19.06.2017 habe ich versucht, Sie in diesem Betreff telefonisch zu erreichen, durch Frau Sabine Karrasch wurde ich weitergeleitet an Ihre wissenschaftliche Mitarbeiterin Janina Pohl, mit der ich überein kam, Ihnen meine Fragen in diesem Zusammenhang schriftlich zukommen zu lassen.

In Ihrem Antwortschreiben weisen Sie darauf hin, dass es sich bei dem Fall Amri um einen „polizeilich geführten Sachverhalt in Länderzuständigkeit“ handelte. Nun wurde Anis Amri aber lange vor der Tatzeit durch den Verfassungsschutz als Gefährder identifiziert, von dem auch das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt bereits im März 2016 in einem vertraulichen Dokument festhielt, dass durch diesen „ein terroristischer Anschlag zu erwarten sei“. Da durch Amri dadurch eine länderübergreifende Gefahr ausging, fiel die gesetzliche Zuständigkeit entsprechend Artikel 73 (1) 9a. GG und § 5 Abs. 1  BVerfSchG Bund und Verfassungsschutz zu. Abgesehen davon, sind Bund und Länder gemäß § 1 (2) BVerfSchG dazu verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Einschränkung der Zuständigkeit auf eine „unterstützende Rolle“ der Nachrichtendienste in diesem Zusammenhang erscheint daher nicht treffend.

In Ihrem Antwortschreiben führen Sie weiter aus, dass sich das PKGr zu einem früheren Zeitpunkt selbst die Frage gestellt hat, ob die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle deutscher Nachrichtendienste als ausreichend zu werten waren. Wie Sie in Ihrem Antwortschreiben weiter angaben, war die Erkenntnis zu der man kam, dass die Strukturen des PKGr nicht für eine effiziente Kontrolle der Nachrichtendienste geeignet waren. Woraufhin der Gesetzentwurf 18/9040 zur weiteren Fortentwicklung des PKGr verabschiedet wurde.

Meine Fragen bezüglich der Reform des PKGr und dem neu eingerichteten Amt des ständigen Bevollmächtigten des Gremiums sind wie folgt:

  1. Durch die in Ihrem Antwortschreiben erwähnte Reform des PKGr wurde eine personelle Erweiterung des Gremiums erwirkt. Sind bei dieser vertikalen Erweiterung des PKGr die Kompetenzen der Mitarbeiter gleich geblieben oder wurden diese abgeflacht und im neu eingerichteten Posten des Bevollmächtigten gebündelt?
  2. Das PKGr ist die zentrale Kontrollinstanz deutscher Nachrichtendienste, wobei es sich dabei um Geschäftsbereiche handelt, die dem Bundesinnenministerium unterstellt sind. Als jemand, der seit 20 Jahren als ständiger Mitarbeiter für das BMI tätig gewesen ist, hat Herr Schlatmann sicherlich vertiefte Kenntnisse der Arbeitsweise des BMI (und der dem BMI unterstellten Behörden). Für die neu eingerichtete Position des Bevollmächtigten des PKGr scheint die Gewährleistung der größtmöglichen Objektivität des Mandatsträgers, dem ja bei Untersuchungen nachrichtendienstlicher Vorgänge die in diesem Zusammenhang größtmögliche Verantwortung zufällt, allerdings weitaus tragender zu sein. Zumal der Inhaber dieses Amtes dafür sorgen soll, dass das PKGr seine Arbeit „intensiver, koordinierter und kontinuierlicher“ fortsetzen kann -eine Formulierung die dem Titel des Amtes „Bevollmächtigter“ durchaus gerecht wird.
  3. (a) Halten Sie es für angebracht, dem von den Medien als „Phantom“ bezeichneten Arne Schlatmann, der seit gut 20 Jahren als ständiger Mitarbeiter des BMI tätig ist, die größtmögliche Objektivität für das Amt des ständigen Bevollmächtigten des PKGr zuzutrauen?
  4. (b) Würde das Ermitteln möglicher Diskrepanzen im Rahmen zukünftiger Untersuchungen der Arbeitsweisen der dem BMI unterstellten Behörden für Herrn Schlatmann keinen Loyalitätskonflikt voraussetzen?
  5. Durch wen wurde Herr Schlatmann für das Amt des ständigen Bevollmächtigten des PKGr ernannt? (Die formelle Ernennung erfolgte durch den Bundespräsidenten Herrn Prof. Dr. Lammert, meine diesbezügliche Frage bezieht sich daher vornehmlich auf das entsprechende Auswahlverfahren).
  6. Herr Binninger, nach der Übergabe des Abschlussberichts des NSU- Untersuchungsausschusses haben Sie festgestellt, dass die dem PKGr zu diesen Zwecken zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend waren („Es bleiben Fragen offen“: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-pa-3ua-nsu-uebergabe-bericht/513310). In Ihrem Antwortschreiben auf meine Anfrage zur Klärung der Verantwortlichkeiten Deutscher Nachrichtendienste beim Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz haben Sie allerdings mitgeteilt, dass die bestehenden Kontrollinstanzen effektiv sind, also greifen. Sind diese Aussagen nicht widersprüchlich? (Sollten Sie diese Aussage mit Hinsicht auf die Reform des PKGr gemacht haben, könnte man darauf hinweisen, dass eine solche Ansicht erst durch die Erfahrung einer konkreten Umsetzung der Reform gestützt werden könnte –abgesehen von den strukturellen Schwächen der Reform, die positive Prognosen einer solchen Bewährung durchaus infrage stellen könnten).
  7. Würden Sie die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene als unterstützende bzw. für eine „lückenlose Aufklärung“ der dem auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlag zugrunde liegenden Sachverhalte als begünstigende Maßnahme bezeichnen?
  8. Was wären die Voraussetzungen, um die Möglichkeit einer „lückenlosen Aufklärung“ sämtlicher Zusammenhänge des Berliner Terroranschlages zu gewährleisten?
  9. In welchem Verhältnis wird das Anrecht der Opferangehörigen und der deutschen Öffentlichkeit auf eine lückenlose Aufklärung dieser Affäre gegenüber dem Interesse an Immunität und operativer Geheimhaltung der Behörden, denen in diesem Zusammenhang aufgrund verschiedener Indizien Fahrlässigkeit und inzwischen sogar Vorsätzlichkeit vorgeworfen wird, vertreten?

Werter Herr Clemens Binninger, ich schätze Sie als aufrichtigen Politiker ein, daher gehe ich davon aus, dass Sie die Direktheit meiner an Sie gerichteten Fragen nicht als Affront werten. Der Hintergrund dieser Anfragen ist die Klärung von Sachverhalten, die sich mir mit den mir aktuell zur Verfügung stehenden Informationen nicht erschließen. Gerne würde ich diese auch einmal in einem persönlichen Treffen mit Ihnen erläutern um einen persönlichen Eindruck von Ihnen und auch Ihrer Arbeitsweise zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Körfer

(Gesendet an den Abgeordneten des Bundestags und Vorsitzenden des PKGr, Herrn Clemens Binninger am 30.06.2017)

Antwortschreiben des (zum damaligen Zeitpunkt) Abgeordneten des Bundestags Clemens Binninger:

De: Clemens Binninger MdB <clemens.binninger@bundestag.de>
Para: ‚Sarah Koerfer‘ <


>
Enviado: Lunes 17 de julio de 2017 16:23
Asunto: AW: AW: Klärung der Verantwortlichkeit Deutscher Nachrichtendienste beim Terroranschlag in Berlin


Sehr geehrte Frau Körfer,

für Ihre E-Mail vom 30. Juni 2017 und Ihre Interesse an dieser Thematik danke ich Ihnen.

Zu Ihren Fragen nach der Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes: Nach meiner festen Überzeugung weist der vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählte Ständige Bevollmächtigte zweifellos alle erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Amtes auf. Eine langjährige Vorverwendung im Bundesministerium des Innern verleiht ihm gerade das Wissen und die Erfahrung, die für die Ausübung des Amtes unverzichtbar sind. Eine dauerhafte Präsenz in den Medien wäre der Wahrnehmung der Aufgabe nicht dienlich, so dass ich die bisweilen in den Medien geäußerte Kritik nicht nachvollziehen kann.

Hinsichtlich meines von Ihnen genannten Zitates „es bleiben noch Fragen offen“ ist es so, dass dies zwar – hier bezog sich meine Äußerung auf den „NSU-Komplex“ – der Fall ist, die Gründe hierfür aber in den gegebenen Institutionen und Instrumenten zu suchen sind. Insofern besteht der von Ihnen vermutete Widerspruch nicht.

Was die Ermittlungen zum „Fall Amri“ betrifft, stimme ich Ihnen zu, dass die Öffentlichkeit, vor allem aber die Angehörigen der Opfer jedes Recht haben, die wahren Umstände dieses Anschlages zu erfahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass gründlich aufgeklärt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf  etwaige Ermittlungspannen, wie die Tätigkeit des Berliner Sonderermittlers Jost bereits gezeigt hat.

Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene. Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin, der jetzt seine Arbeit aufgenommen hat, sollten zunächst abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger



Clemens Binninger, MdB
Platz der Republik
11011 Berlin

Wahlkreisbüro:
c/o CDU
Stadtgrabenstraße 21
71032  Böblingen
Telefon: 07031/67 92 93

E-Mail: clemens.binninger@bundestag.de <mailto:clemens.binninger@bundestag.de>
De-Mail: mail@clemens-binninger.de-mail.de <mailto:mail@clemens-binninger.de-mail.de>
Internet: www.clemens-binninger.de

 

Berlin, den 30. Juli 2017

Sarah Körfer

 

 

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