Fragen zum 1. Untersuchungsausschuss Terroranschlag Breitscheidplatz

Am 12. Februar 2018 habe ich (via E-Mail) folgende Anfrage an die Referenten des 1. Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ gerichtet (da bislang noch keine Rückmeldung erfolgt ist, veröffentliche ich die Anfrage schon im Vorfeld):

 

Fragen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des […] Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 (Drucksache 18/0462)

Am 6. Juli 2017 hat das Abgeordnetenhaus Berlin den  Entschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verübten Terroranschlag getroffen. Meine in diesem Zusammenhang stehenden Fragen sind wie folgt:

  1. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde mir von einem Mitglied des ständigen Ausschusses für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass die Entscheidung zur Bereitstellung relevanter Informationen zur Einsicht durch den Ausschuss dem (ausschließlichen) Ermessen der Behörde selbst obliegt. Mit anderen Worten: die zu kontrollierende Behörde, nämlich der Verfassungsschutz, entscheidet selbst darüber, welche Informationen der kontrollierenden Instanz und deren Vertretern zur Verfügung gestellt werden.
    1. Arbeitet der Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ auf einer vergleichbaren Grundlage?
    2. Wenn nicht, wie werden die relevanten Informationen durch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses eingesehen bzw. gesammelt?
  2. Vor gut einem Jahr, am 19. Dezember 2016, fielen dem auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Attentat zwölf Zivilisten zum Opfer. Die Hintergründe des Terroranschlags legen die Vermutung einer Mittäterschaft und /oder vorherige Kenntnisnahme einer bislang nicht abzuschätzenden Anzahl sicherheitsbehördlicher (nachrichtendienstlicher) Mitarbeiter nahe.
    1. Wer beantwortet die Fragen des Untersuchungsausschusses?
    2. Werden die Antworten auf deren Wahrheitsgehalt überprüft? (Und wenn ja, wie?)
  3. Welche Ergebnisse sind durch den Untersuchungsausschuss zu erwarten und inwiefern und in welchem Maß werden diese Ergebnisse mit der Öffentlichkeit geteilt? Wer ist hier Entscheidungsträger bzw. bei wem liegt das Ermessen darüber welche Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses veröffentlicht werden?
  4. Da die von Amri ausgehende länderübergreifende Gefahr bereits im März 2016 behördlich erkannt worden war, fiel die gesetzliche Zuständigkeit entsprechend Artikel 73 (1) 9a. GG und § 5 Abs. 1 BVerfSchG seit diesem Zeitpunkt Bund und Verfassungsschutz zu. Warum richten sich die Untersuchungen (auch) gegen das Landeskriminalamt (ich beziehe mich auf Fragen 4., 5., und 11. der Vorfragen des Untersuchungsausschusses –Drucksache 18/0462)?
  5. Bei Frage Nr. 8 (Seite 2 Drucksache 18/0462) werden „mögliche Beobachtungslücken“ erwähnt. Da Amri sich im fraglichen Zeitraum in verschiedenen Bundesländern bewegt hat (und, ich wiederhole mich hier da dieser Aspekt für den Fokus der Untersuchungen einen ausschlaggebenden Charakter besitzt- bereits zu Beginn dieses Zeitraums durch den Verfassungsschutz als Gefährder erfasst worden war und die behördliche Zuständigkeit dementsprechend eindeutig gewesen ist), ist wenig ersichtlich, warum der Fokus jedweder behördlicher Verantwortung auf die Landesbehörden der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen gelenkt wird.
  6. Was ist die Zielsetzung des Untersuchungsausschusses?

Ziel und Vorsatz eigentlicher Strafverfolgungen (die bei dem Ausmaß der sich abzeichnenden Hintergründe in einem anderen, nicht behördlichen Rahmen wohl bereits zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt eingeleitet worden wären), sind präventive und repressive Maßnahmen um eine Wiederholung der zugrundeliegenden kriminellen Handlungen auszuschließen.

  1. Welche Konsequenzen können die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses (auch wenn diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind) nach sich ziehen?
  2. Kann der Untersuchungsausschuss strukturelle Veränderungen in der Architektur der Sicherheitsbehörden des Bundes bewirken?
  1. Der Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ besteht aus zwölf Abgeordneten.
    1. Welche zusätzlichen Ressourcen werden für die Untersuchung der Hintergründe und Zusammenhänge bereitgestellt?
    2. Kann bzw. könnte der Untersuchungsausschuss mit den ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen eine aktive Mittäterschaft einer Bundesbehörde nachweisen?

Zur Beantwortung dieser Fragen würde ich mich gerne persönlich mit einer kompetenten Kontaktperson treffen.

Direkt zu erreichen bin ich auch unter der Rufnummer […].

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Körfer

 

Anmerkung: am 16. März werde ich selbst als Besucherin an der 11. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses ‚Terroranschlag Breitscheidplatz‘ teilnehmen.

Quellenverweise:

Das Abgeordnetenhaus Berlin, 1. Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“: https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002AD428/vwContentbyKey/W2AP2GBD045WEBSDE/$FILE/Einsetzungsbeschluss.pdf

 

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