Die Liste der für die 39. Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ umfasst drei Zeugen; Vernommen wird ein Zeuge der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Dr. Wolfgang Kowalzik und ein Zeuge der Berliner Staatsanwaltschaft, Jan-Hendrik Schumpich. Die Zeugen der Staatsanwaltschaft werden aufgrund zweier verschiedener strafrechtlich relevanter Handlungen des späteren Attentäters befragt: in NRW war Amri beim Diebstahl zweier Fahrräder erwischt worden, in Berlin hatte sich der spätere Attentäter bei der Ausländerbehörde unter falschem Namen vorgestellt -woraufhin Schumpich ein Verfahren gegen ihn eröffnet hatte.
Darüber hinaus wird ein leitender Angestellter des Berliner Landeskriminalamtes, Axel B. angehört. Während der spätere Attentäter A. Amri sich in Deutschland aufhielt, war Axel B. als Leiter des Dezernats „Islamismusbekämpfung“ in der Abteilung 5 (Staatsschutz) im Berliner Landeskriminalamt beschäftigt. Axel B. hatte bereits vor dem Berliner Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass A. Amri bereits am 25. November 2015 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundes und der Länder thematisiert worden war.
Während der 39. Sitzung des Untersuchungsausschusses soll Axel B. unter anderem zu der von Bruno Jost festgestellten Aktenmanipulation aussagen. Mit der Manipulation einer Notiz von Anfang November 2016 war offenbar versucht worden die kriminellen Handlungen A. Amris im Drogenmilieu herunterzuspielen –wobei man aus einem erwerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln einen gelegentlichen hatte machen wollen. Als „Gelegenheitsdealer“ hätte gegen den späteren Attentäter keine Strafanzeige erstattet werden können.
Offiziellen Angaben zufolge sei der spätere Attentäter dem Berliner Landeskriminalamt spätestens Mitte Februar 2016 einer Streife auf dem zentralen Busbahnhof aufgefallen. Entgegen den in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses auf Länderebene gemachten Zeugenaussagen hatte die Staatsanwaltschaft bis Oktober 2016 eine Observierung des späteren Attentäters genehmigt. Diese waren offiziellen Angaben zufolge aber schon im Juni eingestellt worden. Auffällig war bei den Observierungen auch, dass diese nur Werktags stattfanden und danach eingestellt wurden. So hatte man von strafrechtlich relevanten Aktivitäten des späteren Attentäters, keine Kenntnis genommen haben wollen. Denn dem erwerbsmäßigen Drogenhandel sei er vornehmlich abends und nachts nachgegangen.
Trotz der nachweislichen Priorisierung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum schläft die Diskussion um die Gefährdungseinstufung des späteren Attentäters nicht ein. Denn letzen Endes würde ausschließlich eine falsche Einschätzung des Gefahrenpotentials des späteren Attentäters die Nachlässigkeit mit der Amri im sicherheitsbehördlichen Umfeld gehandelt worden war erklären können. Aber einer fatalen Fehleinschätzung des Attentäters wiederspricht auch ein Zeuge des Berliner Landeskriminalamts. Der Zeuge war in seinem Einsatz als V-Mann im Umfeld Amris von dessen Absichten einen Terroranschlag zu begehen informiert worden. Diese und weitere Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet.
Autorin: Sarah Körfer
Quelle:
Sitzungen der Untersuchungsausschüsse des Bundes und des Landes Berlin
Webseite des Deutschen Bundestages, „Drei Zeugen sollen zum Attentäter Anis Amri aussagen“: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw07-pa-1ua/591724