Am 23. April 2018 informierte ich den ehemaligen Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des Landes Berlin, Burkard Dregger, über eine Falschaussage die im Rahmen des Untersuchungsausschusses durch einen Zeugen gemacht wurde:
12. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“: Aussage des Zeugen Leiter Dezernat 54., LKA (Abteilung 5 Polizeilicher Staatsschutz)
Sehr geehrter Herr Dregger,
während der 12. Sitzung wurde unter anderem die Begrenzung der Observationsmaßnahme des zum damaligen Zeitpunkt als „Gefährder“ kategorisierten A. Amri thematisiert. Durch die konsequente Durchführung besagter Maßnahme hätte der am 19. Dezember 2016 verübte Terroranschlag verhindert werden können.
Dass dies nicht geschehen ist, wurde durch den Zeugen unter anderem damit begründet, dass nach einem längeren Zeitraum „auch der ungeschickteste Kriminelle“ eine Observierungsmaßnahme bemerken würde.
Der Inhalt dieser Aussage spiegelt nicht den Stand und die Praxis moderner Überwachungstechniken wieder. Der Einsatz von Observierungsmaßnahmen, die mit modernen observationsstützenden Begleitmaßnahmen umgesetzt werden, erfordert heutzutage nicht mehr die Positionierung von Hardware im räumlichen Umfeld der Zielperson. Observierungen von Nachrichtendiensten und sonstigen sicherheitsbehördlichen Einrichtungen jedes Mitgliedstaates der Dachorganisation Interpol erfolgen seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr ohne den Einsatz entsprechender technischer Hilfsmittel.
Als leitender Angestellter des Dezernats 54. und damit mitverantwortlich für die Observierungsmaßnahmen von Personen, von denen aufgrund einschlägiger Informationen die Planung einer staatsgefährdenden Straftat zu erwarten ist, ist der am 20. April 2018 vernommene Zeuge über entsprechende Verhältnisse informiert. Dieser Teil der Zeugenaussage war somit falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Körfer