Für den öffentlichen Teil der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses auf Länderebene war der Zeuge Johannes Ziel geladen –er erschien in Begleitung von Frau Jacobsen, einer Anwältin die ihn während der Sitzung juristisch beriet. Am 3. Mai um 10:15 Uhr eröffnete der Vorsitzende Stephan Lenz die Sitzung. Der Zeuge, selbst Jurist und Mitarbeiter der Abteilung für Staats- und Verwaltungsrecht der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, stellte sich als Gruppenleiter im Bereich der Vereinsverbote vor. Vor den Untersuchungsausschuss war er geladen worden um zu dem Aussetzen des Verbotsverfahrens der Fussilet-Moschee auszusagen.
Das Verfahren war den Angaben des Zeugen zufolge Anfang des Jahres 2016 eingeleitet aber erst zwei Monate nach Eintritt des auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlags durchgesetzt worden. Die Fussilet Moschee, in der auch A. Amri aktiv gewesen war, wurde durch den Verein Fussilet 33 unterhalten und war, kurz bevor der Verein verboten wurde, im Februar 2017 aus finanziellen Gründen geschlossen worden. Aufgrund radikalislamischer Aktivitäten hatte der Verfassungsschutz die Moschee observiert und auch im Bericht 2015 des Berliner Verfassungsschutzes erwähnt.
Offiziellen Angaben zufolge hatte der Berliner Senat das Verbotsverfahren aufgrund zum Teil krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht umsetzen können. Auf Nachfrage eines Abgeordneten hatte der Zeuge während der Sitzung des Untersuchungsausschusses allerdings angegeben, dass die Aufgaben seines längerfristig krankgeschriebenen Vorgängers auch von dessen Vertretung hätten übernommen werden können. Nachdem abzusehen war, dass sein Vorgänger seine Aufgaben beim Berliner Senat nicht würde weiter ausführen können, war Johannes Ziel als sein Nachfolger bestimmt worden. Ob das Aussetzen des Verbotsverfahrens für Ziel nachvollziehbar gewesen sei, will ein Mitglied des Untersuchungssauschusses von dem Zeugen wissen. „Also, im Nachhinein ist man immer klüger“ antwortet dieser.
Der ehemalige Innensenator Frank Henkel habe ihn nach seinem Amtsantritt selbst angewiesen das Verbotsverfahren auszusetzen. Er, Frank Henkel, habe abwarten wollen bis „rechtskräftige Urteile“ vorlägen um das Verbotsverfahren durchzusetzen. Auf diese Weise sei das Verfahren dann über einen längeren Zeitraum einfach liegengeblieben.
„Hat Sie überrascht, dass diese Entscheidung so lange rumlag?“ „Das war halt die Entscheidung des Innensenators.“ Wie sich im Verlauf der Sitzung herausstellte, hatte dem Innensenator zum fraglichen Zeitpunkt außerdem eine Vorlage des Verfassungsschutzes vorgelegen –in der angeraten worden war mit der Fortführung des Verbotsverfahrens abzuwarten. Dann war bis zum Terroranschlag gar nichts mehr passiert.
Autorin: Sarah Körfer