Die EK-Ventum war Mitte 2015 im Auftrag des Generalbundesanwalts vom nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt gegen ein Netzwerk von Islamisten um den Hildesheimer Hassprediger Abu-Walaa eingesetzt worden. In diesem Rahmen sei gegen Ende des Jahres auch Amri aufgefallen der sich mit zunehmend konkreten Anschlagsplänen befasst hatte. Darüber hinaus war Amri kommunikativ eingebunden in den Islamischen Staat und hatte dessen Vertretern in Libyen mitgeteilt, dass er sich auf ein Selbstmordattentat vorbereitete. Seitens eines Kontaktes beim IS sei AMRI jedoch angeraten worden zunächst abzuwarten. Offenbar hatte man den Anschlag ausführlicher planen wollen. Behördlich festgehalten worden war die Äußerung des „Wir sehen uns dann im Paradies“ des späteren Attentäters von Berlin.
Informationen zu den offensichtlichen Anschlagsabsichten des späteren Attentäters waren im ersten Quartal 2016 sicherheitsbehördlich erfasst und innerhalb der für diese Bereiche spezialisierten Einheiten der Sicherheitsarchitektur „nach oben“ eskaliert worden. Im dritten Quartal desselben Jahres hatte man Amri an einem Ausreiseversuch gehindert. Im vierten Quartal des Jahres 2016 wurde der bislang schwerste Terroranschlag in der Bundesrepublik Deutschland durch eine sicherheitsbehördlich vollumfänglich erfasste Person verübt. Im Nachhinein wurde eine vorherige Kenntnisnahme der Gefährlichkeit des Terroristen öffentlich abgestritten und die im Nachgang eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsprozesse systematisch behindert.
Die öffentlich kommunizierten Überlegungen, dass man von der Gefährlichkeit des späteren Attentäters nur auf den unteren Stufen der Sicherheitsarchitektur Kenntnis genommen haben könnte, wurden im Verlauf der Sitzungen der Untersuchungsausschüsse mehrmals wiederlegt. So gab auch der nächste Zeuge während der Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 26. September 2019 im Bundestag an, dass im Vorfeld des in Berlin verübten Terroranschlags seitens des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts mehrmals vor der Gefährlichkeit des Terroristen gewarnt worden sei. So habe man den Fall Amri an die nächste Hierarchiestufe eskaliert und auch eine bestätigende Rückmeldung erhalten. Dennoch waren keine weiteren Schritte zur Abwehr der konkreten Gefahrenlage eingeleitet worden. Am 19. Dezember 2016 erschoss der damals 23-jährige Tunesier einen polnischen LKW-Fahrer und fuhr mit dessen Fahrzeug in eine Menschenmenge auf dem Berliner Weihnachtsmarkt. Bei dem Attentat wurden zwölf Menschen ermordet und über sechzig Personen zum Teil schwer verletzt.
Der Terroranschlag richtete sich gegen die Bevölkerung der Europäischen Union und allen sich an diesem Tag auf dem Berliner Breitscheidplatz befindlichen Personen aus Drittstaaten. Das Zustandekommen und die politischen Hintergründe des Terroranschlags müssen für die politische Zukunft der Bundesrepublik Deutschland und zum Erhalt des inneren und äußeren Friedens der Europäischen Union unbedingt offengelegt werden.