Während der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag Breitscheidplatz werden drei Zeugen aus dem Umfeld des Bundesministeriums des Innern aussagen.
Der Themenschwerpunkt wird dabei auf der umstrittenen Abschiebung eines möglichen Mittäters des Breitscheidplatz-Attentats liegen. Anfang 2017 war der tunesische Staatsbürger Bilal-Ben-Ammar mit Hochdruck aus der Bundesrepublik geschafft worden war. Zuvor hatte man den Mann während zweier Verhöre auf den Zahn fühlen und dabei festgestellt haben wollen, dass der als Top-Terrorist gehandelte Ben-Ammar „nicht kooperationswillig“ sei und ihn deshalb in sein Herkunftsland abgeschoben.
An der Umsetzung dieser Maßnahme waren hochrangige Beamte beteiligt die Druck auf die tunesische Regierung ausgeübt hatten um die für die Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere vorlegen zu lassen. Der außergewöhnlich schnelle Verlauf der Abschiebung vor dem Hintergrund einer möglichen Mittäterschaft an einem Terroranschlag wirft im Umfeld einer Reihe inhaltlich bislang unerklärlicher Abläufe weitere zentrale Fragen auf.
Heute wird es darum gehen, die Beweggründe einer Abschiebung zu klären, mit der laufende Ermittlungen um den auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlag behindert wurden und warum dieses Anliegen mit aller Vehemenz durch Vertreter der höchsten Beamtenebene durchgesetzt worden war. Bereits im Vorfeld hatte es aus öffentlichen Quellen zu diesem Sachverhalt geheißen, dass man keine andere rechtliche Grundlage gesehen habe, die Öffentlichkeit vor dem potentiellen Terroristen zu schützen.
Auf dieser Grundlage werden sich die Fragen vor allem darauf konzentrieren, warum unter anderem Paragraph 89a des Strafgesetzes nicht angewandt worden war. Paragraph 89a bezieht sich auf die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Es wird darauf hinauslaufen, das Ausbleiben einer strafrechtlichen Maßnahme damit zu begründen, dass man keine hinreichenden Beweise gegen Bilal Ben-Ammar habe zusammenstellen können um den Mann auf der Grundlage der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festzusetzen oder in Sicherungshaft zu nehmen.
Alternative Möglichkeiten die Öffentlichkeit vor Bilal Ben-Ammar zu schützen hätte es tatsächlich viele gegeben. Wenn eine längerfristige Inhaftierung trotz der konkreten Hinweise und vorhandenen Beweise, dass durch den Mann eine konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit hervorging nicht möglich gewesen wäre, hätte Ben-Ammar durchgängig überwacht werden können. Dennoch hatte man sich dazu entschlossen, Ben-Ammar trotz seiner Relevanz für die Aufklärung der Zusammenhänge des in Berlin verübten Terroranschlags kurzfristig abzuschieben. Warum gerade diese Maßnahme mit Hochdruck durchgesetzt worden war soll während der heutigen Sitzung geklärt werden.