Am 14. November 2019 hatte der Kriminaloberkommissar M. aus Nordrheinwestfalen vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass ein vom LKA NRW eingesetzter Informant auf Weisung des ehemaligen Bundesinnenministers und eines ranghohen BKA-Beamten aus einem um den späteren Attentäter Amri laufenden Ermittlungsvorgang ausgeschlossen werden sollte. Zuvor hatte der Informant VP01 seine Behörde mehrfach über die Gefährlichkeit des Tunesiers verständigt woraufhin das LKA NRW einen Übernahmeantrag an das Bundeskriminalamt gestellt hatte. Das Bundeskriminalamt hatte die durch den späteren Attentäter ausgehende Gefahrenlage zunächst abgestritten, die durch die Vertrauensperson 01 erfolgten Hinweise Anfang 2016 rückwirkend jedoch neu bewertet.
Während der 72. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 12. Dezember 2019 dementierte der Erste Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamts, Philipp Klein, die Aussage des Zeugen M. Der Aussage des Kriminaloberkommissars zufolge hatte Klein ihm am 23. Februar 2016 die Anweisungen des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière und seines eigenen Vorgesetzten, dem damaligen Gruppenleiter des BKA Sven Kurenbach, im Rahmen eines Vieraugengespräches weitergeleitet. Während derselben Sitzung des Untersuchungsausschusses hatte der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dieter Killmer vor dem Untersuchungsausschuss bestätigt, dass am 23. Februar 2016 ein Vieraugengespräch zwischen dem nordrheinwestfälischen Kriminaloberkommissar M. und dem BKA-Beamten Philipp Klein stattgefunden hatte. Auch die Angabe des Zeugen Killmer wurde durch den Zeugen Klein in Teilen dementiert. Allerdings wiederspricht den Angaben des Zeugen Klein, dass der Kriminaloberkommissar M. den Zeugen Killmer direkt nach der Unterredung mit Klein über Inhalt und Verlauf des Vieraugengesprächs informiert habe. Killmer zufolge habe der Kriminaloberkommissar dabei sehr „aufgebracht“ gewirkt. Außerdem hatte sich der Kriminaloberkommissar am 23. Februar 2016 umfangreiche handschriftliche Notizen gemacht mit denen er den Vorgang protokolliert hatte und die sich mit dem Inhalt seiner Aussage deckten. Auch behördeninterne Schriftwechsel des Bundeskriminalamts hatten das Vorhaben verdeutlicht, den nordrheinwestfälischen Informanten aus den Ermittlungsvorgängen um den späteren Attentäter auszuschließen. Der Informant habe „zu viel Arbeit“ gemacht und eine konkrete, durch den späteren Attentäter ausgehende Gefahrenlage habe sich damals, entgegen der Einschätzung des nordrheinwestfälischen Landeskriminalamts und dessen Informanten VP01, nicht erkennen lassen.
Weiterführende Informationen zum Sachverhalt werden im Beitrag 69. und 72. Sitzung des Untersuchungsausschuss ‚Terroranschlag Breitscheidplatz‘ geteilt.
Veröffentlicht am 18. Dezember 2019