„Dienstleistungen, die keine große Rolle spielten“ antwortet der Präsident des Bundeskriminalamts als er während der 107. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode nach Interpol befragt wird.
Dem mangelhaften Informationsaustausch zwischen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden und dem gesetzlichen Korridor in dem sich BKA, der deutsche Inlandsnachrichtendienst und der Bundesnachrichtendienst in der Terrorismusabwehr hätten bewegen müssen, sei es geschuldet, dass man trotz gemeinsamer Bemühungen nicht angekommen sei gegen die Anschlagsabsichten eines dreiundzwanzigjährigen Einzeltäters.
Auch die technischen Handlungsmöglichkeiten der drei Bundessicherheitsbehörden seien mit den Standards eines Landeskriminalamts vergleichbar –konstant werde „händisch“ ausgewertet, bis heute gäbe es keine „funktionsfähige Gesichtserkennungssoftware“.
Das verwundert, denn die 194 Staaten vertretende internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol gibt öffentlich zu, zur Identifizierung und Ortung von Straftätern eine Gesichtserkennungssoftware einzusetzen.
Die zentrale Bedeutung der Verwendung biometrischer Daten in der Spionage- und Terrorismusabwehr wurde im Zusammenhang mit den um den im Umfeld des Berliner Terroranschlags geführten operativen Maßnahmen zwar dementiert, die Verwendung entsprechender Algorithmen stellt aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Primärmaßnahme bei einer nahezu lückenlosen Überprüfung und Verortung von Zielpersonen dar.
Tatsächlich entspricht die technische Ausstattung des deutschen Inlands- und des deutschen Auslandsnachrichtendienstes dem internationalen Standard. Fraglich ist, warum entsprechende Möglichkeiten nach außen heruntergespielt, bzw. sogar abgestritten werden.
Jedoch ist auf der Annahme, dass die offiziellen Angaben bezüglich der technischen Möglichkeiten der in der causa Breitscheidplatz involvierten Sicherheitsbehörden zutreffend wären, fraglich, inwiefern Interpol die deutschen Sicherheitsbehörden bei der Rekonstruktion der Fluchtroute des mutmaßlichen Attentäters unterstützte und inwieweit die internationale kriminalpolizeiliche Organisation noch immer in die Ermittlungen involviert ist.
Die causa Berlin beschränkt sich inzwischen nicht mehr auf die Aufklärung des Mordes an zwölf Zivilisten: der auf dem Berliner Breitscheidplatz verübte Terroranschlag war eine Aggression gegen das bestehende politische System der Bundesrepublik Deutschland und dessen staatlicher Autonomie.
Auf der Grundlage eines sich intensivierenden internationalen Spannungsfeldes zwischen zwei Industrienationen ist die Integrität staatseigener Verwaltungseinrichtungen entscheidend für die Gewährleistung einer politisch neutralen und eigenständigen Stellung Deutschlands als geopolitischem Entscheidungsträger.
Die geografische Lage Deutschlands verbietet die Annahme einer für Deutschland vorteilhaften Partizipation in einem sich offen oder verdeckt entwickelnden Konfliktfeld zwischen der Volksrepublik China und den USA. Dabei stellen der personelle und finanzielle Ausbau und die parallel bestehende enge Anbindung der Führungsebene zweier deutscher Bundesnachrichtendienste an einen Fremdstaat eine Hemmnis dar für die politische Selbstbestimmung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Sicherstellung der politischen Neutralität einer mitteleuropäischen Industrienation ist Voraussetzung für die internationale Friedenssicherung und die Wahrnehmung staatseigener Interessen.