Zwischenbilanz der Affäre Breitscheidplatz

Drei Wochen nach dem auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlag, der zwölf Menschen in den Tod riss und fünfundsechzig teils schwer Verletzte hinterließ, hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel versprochen „schnell zu handeln, richtig zu handeln, nicht nur in Ankündigungen stecken zu bleiben“. Dass als Konsequenz auf den Anschlag in vielerlei Hinsicht schnell gehandelt wurde, hat sich mehrfach gezeigt. Ob die von der Politik getroffenen Entscheidungen auch richtig waren, kann bezweifelt werden.

Denn es wurden politische Entscheidungen getroffen und Gesetzesentwürfe in Eilverfahren verabschiedet, die ohne das durch den Terroranschlag untermauerte Argument der Wiederherstellung der Inneren Sicherheit in dieser Form sicherlich nicht umsetzbar gewesen wären. Diese Maßnahmen erfolgten, ohne vorher die in diesem Zusammenhang bestehenden Verantwortlichkeiten diverser Geschäftsbereiche des Bundesministerium des Innern untersuchen zu lassen. Aber es ist nicht allein die Reihenfolge der administrativen Entscheidungen, die mit Bezug auf die Innere Sicherheit getroffen wurden, die sich in ihrer „Richtigkeit“ zweifelhaft präsentieren.

Es hat den Anschein, als ob das Interesse an Immunität und operativer Geheimhaltung der Behörden, denen in diesem Zusammenhang aufgrund verschiedener Indizien Fahrlässigkeit und inzwischen sogar Vorsätzlichkeit vorgeworfen wird, effektiver vertreten wird, als das Anrecht der Opferangehörigen und der deutschen Öffentlichkeit auf eine lückenlose Aufklärung dieser Affäre.

Obwohl meine politische Ausrichtung grundsätzlich dem Regierungsprogramm der Koalition entspricht, ist mein Interesse an der Gewährleistung der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sämtlichen parteilichen Richtlinien übergeordnet. Als ich anfing, die Notwendigkeit einer nachhaltigen Aufklärung der Verantwortlichkeiten des Berliner Terroranschlages gegenüber diversen Mandatsträgern zu thematisieren, waren es allerdings vorrangig Vertreter der Oppositionsfraktionen, namentlich Bündnis 90 /DIE GRÜNEN und DIE LINKE, die ein ernsthaftes Interesse zeigten, diese Missstände durch objektive Instanzen untersuchen und aufzuarbeiten zu lassen.

Eine Haltung, die trotz konkreter Anhaltspunkte schwerwiegender behördlicher Versäumnisse und der durch den im Fall Amri eingesetzten Sonderermittler Bruno Jost gestützten Vermutung, dass in dieser Sache vorsätzlich Beweismaterial gefälscht wurde und „irgendetwas vertuscht werden […] sollte“ (siehe Wortprotokoll 8. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung https://www.parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/protokoll/iso18-008-wp.pdf), durch einige Vertreter der großen Koalition nur begrenzt geteilt zu werden scheint und von sogenannten Innenexperten der Regierungspartei nach wie vor als „gewagt“ bezeichnet wird.

Bei der Recherche des am 19. Dezember 2016 in Berlin verübten Terroranschlags wurden unter Anderem gravierende Mängel in der Kontrolle behördlicher Institutionen deutlich, welche die von der Politik versprochene „lückenlose Aufklärung“ der Sachverhalte verhältnismäßig komplex, wenn nicht sogar unmöglich gestalten werden.

Durch die zeitversetzte und fragmentarische Berichterstattung in den Medien (die sich bei den Berichterstattungen über Untersuchungsprozesse und deren Resultate dem von der Bundesregierung vorgegebenen Tempo anpassen müssen) besteht außerdem das Risiko, die Aufmerksamkeit und das Interesse der Öffentlichkeit für Ermittlungserkenntnisse einzuschränken, was eine zusätzliche Beeinträchtigung für die Effizienz der Untersuchungsprozesse beinhaltet.

Einige relevante Funktionsträger sehen nicht nur in diesem Zusammenhang eine Reihe von Parallelen zu den Ermittlungen im NSU-Prozess -deren Verlauf auch durch fachlich eingebundene Ausschussmitglieder allgemeinhin als „mangelhaft“ und „unzulänglich“ beschrieben wird. Ein Grund mehr, das bei einem Verbrechen mit terroristischem Hintergrund erneut in Erscheinung tretende Phänomen der ungeklärten Einflussnahme von Sicherheitsbehörden auf die Abläufe der Ereignisse zu hinterfragen [1].

Weiterhin ist anzunehmen, dass man versuchen wird, Unterlassungen und Mängel im Verlauf der Untersuchungen auf menschliche Versäumnisse einzugrenzen –d.h., um den Untersuchungen einen möglichst objektiven Anschein zu verleihen und so ein eventuelles Verschulden auf Bundesebene ausgrenzen zu können, die Verantwortung einzelner Beamter auf Länderebene hervorheben wird –obwohl die Zuständigkeit für den behördlich als `Gefährder‘ (als Person, der jederzeit die Ausführung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zuzutrauen ist) erfassten Amri eindeutig auf Bundesebene und somit in der behördlichen Verantwortung des Bundesamts für Verfassungsschutz lag.

Offensichtlich ist auch, dass in diesem Zusammenhang erhebliche strukturelle Schwächen im institutionellen System und in der länderübergreifenden Sicherheitsarchitektur bestehen, die, entgegen verschiedener politischer Stellungnahmen der Regierungsfraktion, nicht einer Ermangelung sicherheitsbehördlicher Kompetenzen oder Zuständigkeiten zuzuschreiben sind. Im Gegenteil: die zeitliche Verzögerung und Intransparenz der Untersuchungen macht einmal mehr die Beschränkungen bestehender nachrichtendienstlicher Kontrollinstanzen deutlich.

So verfügt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die wichtigste Kontrollinstanz deutscher Nachrichtendienste, nur über ein sehr begrenztes Maß an Ressourcen. Dafür weist das PKGr aber wesentliche strukturelle Mängel auf und kontrolliert, wie es die Bundestagsfraktion der Grünen sehr treffend formulierte, die „Nachrichtendienste im Geheimen“. Dementsprechend bemerkte auch Clemens Binninger, der den Vorsitz des PKGr hält, mit einer wesentlich realistischeren Einschätzung der durch andere Regierungsvertreter versprochenen „vollständigen Aufklärung“ der Hintergründe des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016: „Es wird sicher nicht möglich sein, jede Frage zu beantworten.“

Für die Gewährleistung einer demokratischen Grundordnung ist es untragbar, dass solche Sachverhalte unter dem Vorwand der Sicherstellung operativer Geheimhaltung der eigenen Sicherheitsbehörden weiterhin intransparent bleiben.

Berlin, den 09.07.2017

[1]Allein durch den Exitus des Anis Amri wurde ein erheblicher Einfluss auf die Umstände und Folgeprozesse des Anschlags genommen. Denn wie ein beamteter Richter des Berliner Senats letzten Sonntag während einer Grillparty zu mir sagte, „ist der Fall mit dem eingetroffenen Tod des Täters ja abgeschlossen.“ Ob dem Zufall zuzuordnen oder nicht, ist hier eine weitere Parallele zum NSU-Skandal zu erkennen, denn Amri war nicht nur Täter sondern auch Zeuge in einem Mordfall.

 

Ich verfüge über Informationen die bislang nicht an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Darum werde ich mich so lange für eine rückhaltlose Aufklärung der Hintergründe des am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlags einsetzen, bis diese gewährleistet ist.

Berlin, den 09. Juli 2017

Sarah Körfer

 

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