21. März 2018: Treffen mit einem Mitglied des Untersuchungsausschusses /die Benjamin-Button-Untersuchungen

Am 21. März 2018 treffe ich mich im Berliner Abgeordnetenhaus mit einem Abgeordneten der Teil des Untersuchungsausschusses bildet. Um 14:30 Uhr sind wir vor seinem Büro verabredet und setzen uns wenig später in die Kantine. Nachdem wir Platz an einem der vielen freien Tische genommen und uns vorgestellt haben, frage ich meinen Gesprächspartner ob er damit einverstanden ist, dass ich unser Gespräch für meine eigenen Notizen mit meinem Smartphone aufnehme. Er willigt ein.

Im Verlauf des Gesprächs gibt mein Gesprächspartner an, dass es keinen Ermittlungsschwerpunkt gäbe, da zu diesem Zeitpunkt lediglich sicher sei, dass „alles möglich“ und „nichts auszuschließen“ sei und die Untersuchung keiner bestimmten Richtung folgen würde da man ja „ohne Vorbehalte“ an die ganze Sache herangehen müsse. Es ist sicherlich richtig, dass objektive Ermittlungen begrifflicherweise nicht auf der Grundlage von „Vorbehalten“ geführt werden können. Allerdings wird die Richtung neutraler Ermittlungen grundsätzlich durch Zwischenerkenntnisse und der im Vorfeld gewonnen Erkenntnisse bestimmt: auf deren Grundlage („Aktenfälschung“ und „vorsätzliche Vertuschung“) der Untersuchungsausschuss ja auch eingesetzt worden ist[1]. Aber eine entsprechende Orientierung der Untersuchungen scheint nicht erfolgt zu sein.

Dagegen ist aufgrund des sich immer weiter öffnenden Zeitfensters das ansonsten durch die Medien vertretene Interesse der Öffentlichkeit dementsprechend rückläufig. Womit wiederum die wichtigste Kontrollinstanz zum Erhalt der Objektivität entsprechender Untersuchungsprozesse fast schleichend und trotzdem massiv begrenzt wurde.

Ob er bestätigen könne, dass Amri Kontakt zu einem V-Mann des Verfassungsschutzes gehabt habe. Mein Gegenüber gibt an, es nicht zu wissen. „Der Ausschuss wurde vor einem dreiviertel Jahr eingerichtet und Sie wissen es nicht?“ „Ich kann es Ihnen nicht sagen“ korrigiert sich mein Ansprechpartner.

Die Informationen, die mein Kontakt im Untersuchungsausschuss mit mir teilen möchte, zeichnen ein ganz anderes Bild ab als die Berichte in den Medien es bislang getan haben. Die Fakten und Indizien die bislang erfasst wurden, scheinen für diesen Kontakt dennoch auf „Verschwörungstheorien“ hinzudeuten. Was denn, seiner Meinung nach, Verschwörungstheorien wären möchte ich gerne wissen. „Die Mitwirkung ausländischer Nachrichtendienste bei dem Terroranschlag.“ „Können wir einen entsprechenden Sachverhalt denn ausschließen?“ „Nein.“

Meine Aufzeichnung hat eine Länge von fast 48 Minuten (exakt 47:56) und meine in diesem Rahmen gewonnenen Erkenntnisse beruhen vornehmlich darauf, dass Reden nicht zwangsläufig dem Austausch von Informationen dient. Trotzdem verabschiede ich mich mit ehrlichem Dank: Der Cappuccino war preiswert, für Kantinenverhältnisse genießbar und mein Gesprächspartner mir persönlich sympathisch.

[1] Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Wortprotokoll der 8. Sitzung vom 22. Mai 2017: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/protokoll/iso18-008-wp.pdf

 

Ich verfüge über Informationen die bislang nicht an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Darum werde ich mich so lange für eine rückhaltlose Aufklärung der Hintergründe des am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz verübten Terroranschlags einsetzen, bis diese gewährleistet ist.

Berlin, den 27. März 2018

Sarah Körfer

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