Die Affäre Breitscheidplatz -Eine Zwischenbilanz

Im Dezember 2016 wurde im Zentrum Berlins ein Terroranschlag verübt, bei dem zwölf Menschen ihr Leben verloren und über siebzig Menschen verletzt wurden. Ein tragisches Ereignis, das entsprechend den verschiedenen, durch Vertreter des Bundeministeriums des Innern ausgesprochenen Warnungen fast schon als unausweichlich gegolten hatte. Aber eine nähere Analyse der im Vorfeld des Terroranschlags eingetretenen Umstände widerlegt diese Betrachtungsweise. Denn aktuellen Erkenntnissen zufolge hätte der Terroranschlag mit vorhandenen Ressourcen nicht nur verhindert werden können, er hätte verhindert werden müssen. In diesen Zusammenhängen sprechen Abgeordnete des Bundestags davon, dass Parlament und Öffentlichkeit getäuscht werden.

So wurde der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgrund einer Reihe von Skandalen seines Amtes enthoben –seitdem habe sich die Behörde selbst erneuert heißt es aus Regierungskreisen. Geflissentlich verschwiegen werden dabei allerdings die sich ausbreitenden institutionellen Missstände welche die sechsjährige Amtszeit des Hans-Georg Maaßen als Präsident des BfV ausgezeichnet hatten und von Regierung und Behörde über diesen Zeitraum mitgetragen wurden. Weiterhin außer Acht gelassen werden auch die Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um Zustandekommen und Duldung entsprechender Missstände erst zu ermöglichen. Und zu diesen Missständen gehören sicherlich auch die Abläufe, die im Vorfeld und unmittelbar nach dem Berliner Terroranschlag eingetreten waren, und bis heute unerklärlich bleiben. Denn trotz politischer Kontroversen und regelmäßiger Klaubereien um juristische Begriffe lag die gesetzliche Verantwortung für den länderübergreifenden Staatsschutz beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Auch auf die im Vorfeld des Terroranschlags erhobenen Informationen um den späteren Attentäter A. Amri hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz uneingeschränkten Zugriff. Dennoch war die Behörde entsprechend eigener Angaben weder informiert noch aktiv in die Ermittlungen um den als Gefährder der höchsten Kategorie eingestuften Tunesier involviert. So konnte eine Aufklärung um Beitrag und Verantwortung der Bundesnachrichtendienste in diesem Sachverhalt bislang auch nicht gewährleistet werden. Denn die Aktivitäten der Nachrichtendienste des Bundes sind weder deren Kontrollgremien noch der Öffentlichkeit zugänglich und auch die Untersuchungsprozesse kommen aufgrund systematischer Einschränkungen nur langsam voran. Trotzdem sind die bislang gewonnenen Erkenntnisse in diesem Sachverhalt alarmierend:

Am 14. Juli 2017 war der Untersuchungsausschuss auf Länderebene eingesetzt worden, dem folgte am 1. März 2018 der Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Wie zielführend die Untersuchungen bislang tatsächlich waren, ist fast ebenso schwer festzustellen, wie das untersuchte Ausmaß der Verantwortung im Handeln einzelner Behörden und deren Vertreter. Dass es sie gegeben hat und auch weiterhin geben wird, die ernsthaften Bemühungen um eine Aufklärung der Hintergründe des am 19. Dezember 2016 in Berlin verübten Terroranschlags, ist unumstritten. Allerdings ist im Umfeld der Untersuchungsausschüsse wiederholt der Eindruck entstanden, dass die Bestrebungen integrer Mandatsträger den Rechtsstaat zu vertreten systematisch ausgebremst wurden und sich gelegentlich in offenem Ärger äußernde Gefühle der Frustration unter diese Bemühungen gemischt haben. Das ist bedauerlich. Denn um sich in diesem Umfeld behaupten zu können, braucht es nicht nur integere Persönlichkeiten –es wird auch weiterhin ein langer Atem erforderlich sein.

Anderen Ausschussmitgliedern zufolge sei es dennoch zu früh um „voreilige Schlüsse“ ziehen zu können. Die Fälschung und das vorsätzliche Vorenthalten von Beweismaterialien, Auskunftsverweigerungen geladener Zeugen und deren widersprüchliche Angaben scheinen nicht als Indizien aufgefasst zu werden für mögliche Missstände involvierter Behörden. Auch die sich abzeichnenden Konturen einer immer wahrscheinlicher anmutenden Vorsätzlichkeit im Behördenhandeln wurden im Verlauf der Sitzungen und in zahlreichen Medienberichten mit „extremer Nachlässigkeit“ und so drastischen Begriffen wie „Schlamperei“ verklärt. Sachverständige müssen sich für Erkenntnisse rechtfertigen die Schlussfolgerungen nahelegen, dass sich eben vieles nicht nur mit Nachlässigkeit erklären lässt und ein Innensenator lehnt sich der Meinung des ersten Vorsitzenden entsprechend „sehr weit aus dem Fenster“ weil er aufgrund eindeutiger Zwischenergebnisse des Sonderbeauftragten des Berliner Senats Anzeige gegen eine Landessicherheitsbehörde erstattet hat[1]. Der Fehler bestand jedoch vorrangig darin, die Missstände schon im Vorfeld der damals eingesetzten Untersuchungen in isoliertem Beamtenhandeln und auf Länderebene suchen zu wollen. Weiterhin verbreitet ist das Verständnis schlecht vernetzter Sicherheitsbehörden die trotz zentralisierter polizeilicher und nachrichtendienstlicher Datenbanken[2] regional und isoliert gehandelt haben sollen dennoch. Auch dieser als Grundlage verschiedener Ermittlungen als erwiesen akzeptierter und aus dem sicherheitsbehördlichen Umfeld vorgebrachten Behauptung muss während der Sitzungen der Untersuchungsausschüsse nachgegangen werden. Um die Absicht „jedem Hinweis nachzugehen“ (http://telaviv-berlin.com/?p=702) zielführend umzusetzen, fehlen den Untersuchungsausschüssen allerdings die notwendigen Ressourcen. Denn Hinweise gibt es viele. Was jedoch fehlt ist ein parteiübergreifender Wille den roten Faden aufzurollen.

Während einer der Sitzungen des im Land Berlin eingesetzten Untersuchungsausschusses beschrieb ein Zeuge die „zerzausten Haare“ seines Kollegen während dieser ihm die Resultate einer durcharbeiteten Nacht auf den Schreibtisch legte. Ein Mitglied des Untersuchungsausschusses verzichtet aufgrund dieser Schilderung auch sogleich auf die seiner Fraktion zustehende Zeit zur weiteren Befragung des Zeugen. Er möchte diesen nicht mit zusätzlichen Fragen belasten. Nicht thematisiert wird während dieser Zeugenanhörung allerdings die Rolle des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums. Und auch die Tatsache, dass A. Amri seit 2015 bis zur Verübung des Anschlags während elf Sitzungen des GTAZ thematisiert und als Gefährder der Priorität 1 bzw. 1 A kategorisiert worden war wird nicht erwähnt. Das als Kommunikationsplattform eingerichtete Terrorismusabwehrzentrum bietet eine zentralisierte Form der Verwaltung innerhalb der die wesentlichen Operationen aller Sicherheitsbehörden auf Länder- und Bundesebene zentral koordiniert werden. Im GTAZ werden die Erkenntnisse von BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Kriminal- und Verfassungsschutzämter der Länder, Bundespolizei und Zollkriminalamt in Echtzeit zusammengeführt[3]. Auch das BAMF und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gehören zu dieser seit 2004 bestehenden Kooperationsinitiative.

Die Rolle des sicherheitsbehördlichen Intranet und der vereinheitlichen Organisationsstruktur der Einrichtung des Terrorismusabwehrzentrums mithilfe dessen behördenübergreifend Informationen analysiert und operative Maßnahmen abgestimmt werden sollen[4], will nicht passen zu dem Bild isoliert handelnder Beamter und Dienststellen. Ungeachtet der im GTAZ ausgetauschten Informationen und beschlossenen Maßnahmen liegt die gesetzliche Verantwortung über die Handhabung der Informationen zu Bestrebungen die „[…] darauf gerichtet sind Gewalt anzuwenden, Gewaltanwendung vorzubereiten, zu unterstützen oder zu befürworten […]“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz[5]. Und dass es im Umfeld des als Top-Terroristen gehandelten Amri entsprechende Bestrebungen gegeben hat, war der von Anfang an involvierten Behörde bereits seit dem 2. Februar 2016 unter anderem durch Chat-Verläufe aus TKÜ-Maßnahmen ersichtlich geworden[6]. Aufgrund der nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse war die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens geboten. Aber auch die Frage warum diese Maßnahme nicht umgesetzt wurde bleibt weiterhin offen.

Das Bild des vereinzelten Beamten, der seine Nächte für den verzweifelten Kampf um Sicherheit und Ordnung opfert, passt besser in das Sonntagabendprogramm des öffentlichen Fernsehens als dass es ein realistisches Bild der im Vorfeld des Berliner Terroranschlags eingetretenen Abläufe abbilden würde. Dennoch werden mit dramatischen Schilderungen eines überarbeiteten Mitarbeiterstabs auch personelle Engpässe als Grund für das in diesen Zusammenhängen so deutlich gewordene Behördenversagen genannt. Und Argumente personeller Engpässe in Behördenbereichen bedeuten grundsätzlich: „wir brauchen mehr Geld“. Aber auch in Anbetracht einer aufgrund der Flüchtlingssituation veränderten Lage der inneren Sicherheit wäre es grundsätzlich falsch anzunehmen, dass die finanziellen Ressourcen der Terrorismusabwehrinitiative derart begrenzt wären, als dass einzelne Beamte in der Ausführung ihrer Pflicht kategorisch Überstunden hätten leisten müssen: Im Jahr 2016 betrugen die Einzelpläne für die Bundespolizei knapp drei Milliarden Euro, die Ausgaben für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt beliefen sich auf über 260 respektive 459 Millionen Euro[7]. Die finanziellen Möglichkeiten der am GTAZ beteiligten Behörden belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro[8]. Terrorismus ist nicht nur eine relativ neu etablierte Form im Kampf um politische Macht –Terrorismus ist ein Milliardengeschäft.

Den für das Bundesministerium des Innern veröffentlichten Einzelplänen ist zu entnehmen, dass die Haushaltsmittel der Behörde von 2014 bis 2017 auf knapp 9 Milliarden Euro erhöht worden waren. Damit wurden die finanziellen Mittel für das Ministerium innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt. Das Bundesministerium selbst führt diese außergewöhnliche Steigerung auf die Flüchtlingssituation und die damit verbundene „deutlich verschärfte Sicherheitslage“ zurück[9]. Mit dem Eintritt eines Terroranschlags durch den zwölf Menschen auf einem Berliner Weihnachtsmarkt ihr Leben verloren wurde deutlich, dass sich die Sicherheitslage in der Bundesrepublik tatsächlich verändert hat.

Wurden involvierte Behörden im Bemühen Amri „aus dem Verkehr zu ziehen“ vorsätzlich ausgebremst um die Notwendigkeit einer intensivierten Sicherheitsarchitektur unter Beweis zu stellen? Hat man weggesehen, die Zügel einfach schleifen lassen um diese Notwendigkeit zu beweisen?  Die Fakten sprechen dagegen. Man hat sich zwar die Mühe gemacht Amri daran zu hindern Deutschland zu verlassen um die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“[10] im Ausland zu unterbinden, aber festnehmen wollte man ihn dann doch nicht. Matthias Grewe, der Direktor des Amtsgerichts Ravensburg teilte in einem Interview mit, dass Amri dem Amtsgericht wie „ein weißes Blatt Papier“ vorgestellt worden sei. So habe sich der trotz seiner „Straftaten, der Verwendung verschiedener Identitäten und der Nutzung gefälschter Ausweise“ (Amri hatte monatelang mit dem Wissen der Behörden erwerbsmäßigen Drogenhandel betrieben und Teile des auf diese Weise erwirtschafteten Geldes an seine Familie in Tunesien überwiesen) nach zwei Tagen aus der Haft entlassene Amri verschiedenen Quellen zufolge „euphorisiert“ und „auserwählt“ gefühlt[11]. Aber der als Asylerstantragssteller nach Deutschland gereiste Anis Amri war wohl aufgrund seiner fundamentalistischen und kriminellen Prädispositionen eher ausgesucht als auserwählt worden.

So wundert es auch nicht, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Anfang des Jahres 2017 Druck auf die Presse ausgeübt hatte um Medienberichte zu unterdrücken die den Einsatz von V-Männern im Umfeld des Attentäters vom Breitscheidplatz thematisierten. Denn die Rolle des Amtes und den Einsatz von Spitzeln in diesen Zusammenhängen hatte Hans-Georg Maaßen von Anfang an geleugnet [12]. Vieles deutet auf eine weitaus umfassendere Verwicklung des BfV hin als dies bislang im Umfeld der Untersuchungsausschüsse nachgewiesen werden konnte. So stellte sich Anfang Oktober 2018 heraus, dass eine vom Bundesministerium des Innern in den Untersuchungsausschuss auf Bundesebene entsandte Mitarbeiterin bis 2016 für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig gewesen war. In der Rolle einer vermeintlich objektiven Regierungsmitarbeiterin hatte die als Mitarbeiterin des BfV direkt in den Fall Amri involvierte Frau dieselben Einsichten in Akten und vertrauliche Dokumente wie die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nehmen können. Offiziellen Quellen zufolge war es der ehemalige Minister des BMI Thomas de Maizière selbst, der die Einsetzung der ehemaligen Mitarbeiterin des BfV in die Position im Untersuchungsausschuss angeregt hatte[13]; [14].

Als der Sonderermittler des Berliner Senats während einer der letzten Sitzungen des Untersuchungsausschusses auf Bundesebene vor der Sommerpause die Fragen der Ausschussmitglieder zu den Erkenntnissen seiner Ermittlungen beantwortete, hatte er festgestellt, dass es ihm auch nach eingehenden Ermittlungen nicht ersichtlich hatte werden können, warum kein Sammelverfahren gegen den Tunesier eingeleitet worden war. Konkrete Möglichkeiten dazu hatte es gegeben und, wie Bruno Jost während seiner Zeugenaussage im Bundestag zu Protokoll gab, in zwei vergleichbaren („identischen“) Fällen war es innerhalb von vier Tagen zu Verhaftungen mit anschließender Langzeitinhaftierung gekommen. Warum im Fall Amri ein entsprechendes Verfahren trotz zentralisierter Datenbanken, in denen seit 2015 alle relevanten Informationen, einschließlich der Handflächenabdrücke des als „Top-Gefährders“ gehandelten Amri erfasst worden waren, unterlassen wurde, bleibt weiterhin ungeklärt.

Wie der Terrorist nach Verüben des Anschlags bis nach Italien fliehen konnte ist ein zusätzlicher Sachverhalt der weiterhin völlig unklar bleibt. Auch warum die Fahndungssofortmaßnahmen[15] nach Ausübung des Attentats für mehrere Stunden ausgesetzt worden waren konnte bislang nicht geklärt werden. Viele der Zusammenhänge im Fall Breitscheidplatz bleiben weiterhin ungeklärt. Unter anderem auch, weil ermittelnde Institutionen und Kontrollinstanzen nicht über dieselben Eingriffs- und Kontrollrechte verfügen wie die Behörden, über deren Handeln sie sich und der Öffentlichkeit ein Bild verschaffen sollen.

 

[1] Der Tagesspiegel; „Innensenator Geisel zeigt Berliner LKA an“ (aufgerufen am 31.08.2018): https://www.tagesspiegel.de/berlin/verdacht-der-strafvereitelung-im-fall-anis-amri-innensenator-geisel-zeigt-berliner-lka-an/19817938.html

[2] Polizeiliche Informations- und Analysestelle (PIAS) und Nachrichtendienstliche Informations- und Analysestelle (NIAS); Homepage Bundesamt für Verfassungsschutz, GTAZ; aufgerufen am 29.08.2018: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/gemeinsames-terrorismusabwehrzentrum-gtaz

[3] Bundesministerium des Innern; „Erster Besuch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“, Meldung vom 12.04.2018 (aufgerufen am 28.08.2018): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/besuch-gtaz.html;jsessionid=4918070C2D7C55B93982C05F77349BB0.2_cid295

[4]Bundesministerium des Innern, GTAZ; (aufgerufen am 28.08.2018): https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398042&cms_lv2=9391104#doc9398042

[5] Bundesverfassungsschutzgesetz; Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz; (aufgerufen am 28.08.2018): https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__5.html

[6] Diese Informationen gehen aus der Unterrichtung des Deutschen Bundestags (Drucksache 18/12585, S.23) hervor. Es handelte sich dabei um Chat-Verläufe mit einem Kontakt in Lybien in denen Amri Pläne einer Douqma (persisch „Heirat“), eines Selbstmordattentats, kommuniziert. Trotzdem die Resultate der TKÜ-Maßnahmen wichtige Beweise im Zusammenhang mit den Untersuchungen darstellen, wurden sie bislang sowohl dem Bundestag als auch der Öffentlichkeit vorenthalten. Dieser im Sondervotum des Abgeordneten a.D. Hans-Christian Ströbele als „Täuschung von Parlament und Öffentlichkeit“ beschriebene Sachverhalt wird bis heute (Stand 31. August 2018) aufrechterhalten.

[7] Haushaltsplan BMI (aufgerufen am 28.08.2018): https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/das-bmi/haushalt/haushalt-node.html

[8] Bundesministerium der Finanzen; Bundeshaushalt 2016: Bundesministerium des Innern; aufgerufen am 29.08.2018: https://www.bundeshaushalt.de/#/2016/soll/ausgaben/einzelplan/06.html

[9] Bundesministerium des Innern, „Der Haushalt des Bundesministeriums des Innern in der 18. Legislaturperiode“; (aufgerufen am 28.08.2018): https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/das-bmi/haushalt/haushalt-node.html

[10] Strafgesetzbuch (StGB) §§89a; 129b StGB; § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung (aufgerufen am 29.08.2018): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129b.html

 [11] Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Sonderbeauftragter Bruno Jost stellt Abschlussbericht zum Fall Anis Amri vor; Abschlussbericht des Sonderbeauftragten Bruno Jost zum Fall Anis Amri; (PDF-Dokument): https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php

 [12] Der Tagesspiegel, „Verfassungsschutz-Präsident ließ Berichte zu Amri-Spitzel unterdrücken“ (aufgerufen am 07.09.2018): https://www.tagesspiegel.de/politik/geheimdienst-affaeren-verfassungsschutz-praesident-liess-berichte-zu-amri-spitzel-unterdruecken/22999444.html

[13] Spiegel Online, Fall Anis Amri: De Maizière schickte umstrittene Mitarbeiterin offenbar selbst in Untersuchungsausschuss (aufgerufen am 15.10.2018): http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-schickte-ex-verfassungsschuetzerin-offenbar-in-amri-ausschuss-a-1233137.html

[14] RP Online (aufgerufen am 15.10.2018): https://rp-online.de/politik/deutschland/de-maiziere-geraet-in-debatte-um-amri-untersuchungsausschuss-unter-druck_aid-33661039

[15] Berliner Morgenpost, „Berliner Polizei fahndete viel zu spät nach Anis Amri“: https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article211933963/Berliner-Polizei-fahndete-viel-zu-spaet-nach-Anis-Amri.html

 

Recherchiert seit März 2017; veröffentlicht am 31. August 2018, aktualisiert am 14. November 2018.

 

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