Restriktive Auflagen bei der Verwendung von Beweismaterial im Bereich der Terrorismusabwehr
Dem Generalbundesanwalt war als ermittlungsleitender Behörde tatrelevantes Beweismaterial vorenthalten worden. Dabei handelte es sich um Videomaterial, das im staatlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland durch einen US-amerikanischen, einen „ausländischen Partnerdienst“, erhoben worden war. Eingesehen worden war das Material durch das Bundeskriminalamt unter der Auflage, das Aktenmaterial nicht weiterzugeben. Unterbunden werden sollte die Weiterleitung des Beweismaterials durch […]