Hat Tunesien die Ausstellung von Passersatzpapieren tatsächlich verweigert?
Den Aussagen des Kriminalhauptkommissars M. aus Nordrheinwestphalen zufolge hatten Bundessicherheitsbehörden spätestens am 15.11.2015 Kenntnis über die Identität Amris und dessen tatsächliche Staatsbürgerschaft. Es wäre realitätsfern zu behaupten, die tunesischen Behörden hätten der Bundesrepublik Deutschland auf dieser Grundlage eine Ausstellung von Passersatzpapieren für die Person Anis Amri verweigern können. Denn das Gefahrenpotential des späteren Attentäters Anis […]